Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München.

Ergänzende Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung 2020.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird die BMW AG die ordentliche Hauptversammlung 2020 zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter, Dienstleister und sonstigen Besucher als virtuelle Hauptversammlung abhalten.

Was das konkret bedeutet und welche Folgen dies für die Aktionäre hat, haben wir für Sie in den nachstehenden Fragen und Antworten zusammengefasst.

  1. Was ist eine virtuelle Hauptversammlung?
    Mit dem Begriff "virtuelle Hauptversammlung" ist eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort gemeint. Diese Möglichkeit wurde erst kürzlich durch den Gesetzgeber eröffnet. Während das physische Teilnahmerecht der Aktionäre bei der virtuellen Versammlung ausgeschlossen wird, werden die Online-Angebote zur Verfolgung der Versammlung erweitert.
    Bisher mussten Hauptversammlungen in Deutschland zwingend als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Dies galt selbst dann, wenn ein Online-Service für die Versammlung angeboten wird. In Zeiten der aktuellen COVID-19-Pandemie wäre die Abhaltung einer solchen Präsenzveranstaltung jedoch mit Infektionsrisiken verbunden, die es zu vermeiden gilt. Darüber hinaus drohen behördliche Versammlungsverbote.
    Um die Durchführung von Hauptversammlungen gleichwohl zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-,Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kurzfristig eine Möglichkeit geschaffen, die Hauptversammlung in diesem Jahr ohne die Präsenz der Aktionäre virtuell durchzuführen.
  2. Wie können die Aktionäre bei der virtuellen Hauptversammlung mitwirken?
    Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live im Internet verfolgen. Die Reden des Versammlungsleiters und des Vorstandsvorsitzenden werden öffentlich übertragen, der anschließende Teil der Hauptversammlung bleibt den angemeldeten Aktionären vorbehalten.
    Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben, indem sie (ggf. über einen Bevollmächtigten) von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beauftragen, nach ihren Weisungen abzustimmen. Diese Möglichkeiten bestehen schon im Vorfeld der Hauptversammlung und online auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung. So können Sie auch die Erläuterungen des Vorstands und die Fragenbeantwortung in ihre Stimmrechtsausübung einfließen lassen.
    Angemeldete Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung bis spätestens 12. Mai 2020, 12.00 Uhr, über den Online-Service Fragen an den Vorstand einzureichen. Der Vorstand wird diese Fragen nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen in der virtuellen Hauptversammlung beantworten.
    Der Online-Service der BMW AG zur virtuellen Hauptversammlung am 14. Mai 2020 steht den Aktionären unter www.bmwgroup.com/hv-service ab dem 23. April 2020 zur Verfügung.

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  1. Kann ich als Aktionär an der Hauptversammlung auch vor Ort teilnehmen?
    Nein. Eine Teilnahme am Ort der Hauptversammlung ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Wir bitten Sie, stattdessen unseren Online-Service unter www.bmwgroup.com/hv-servicezu nutzen.
  2. Was muss ich tun, um denOnline-Service für die virtuelle Hauptversammlung nutzen zu können?

a) Anmeldung zur Hauptversammlung

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Service unter www.bmwgroup.com/hv-serviceist, dass Sie sich zuvor für die Hauptversammlung anmelden.

Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie üblicherweise zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung von Ihrem depotführenden Institut. Der Versand dieser Unterlagen durch Ihr depotführendes Institut erfolgt voraussichtlich gegen Ende April. Auf den genauen Zeitpunkt haben wir leider keinen Einfluss.

Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der aktuellen COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen beim postalischen Versand kommen könnte. Sie können solche Verzögerungen reduzieren, wenn Sie Ihr depotführendes Institut beauftragen, die Unterlagen elektronisch an Sie zu übermitteln.

b) Eingabe der Zugangsdaten

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung angemeldet haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Auf der Anmeldebestätigung sind Ihre Zugangsdaten für den Online- Service (oben rechts) aufgedruckt.

Wenn Sie den Online-Service unter www.bmwgroup.com/hv-serviceaufrufen, werden Sie gebeten, diese Zugangsdaten einzugeben. Nach der Eingabe können Sie den Online-Service nutzen.

  1. Warum verschiebt BMW die Hauptversammlung nicht und führt eine Präsenzversammlung zu einem späteren Zeitpunkt durch?
    Das wurde selbstverständlich geprüft. Wir können jedoch aktuell nicht absehen, wann die Durchführung einer Hauptversammlung mit vor Ort anwesenden Aktionären in der bei uns üblichen Größenordnung von 5.000 Teilnehmern wieder sicher möglich sein wird.
    Gleichzeitig sind die Beschlüsse der Hauptversammlung für unser Unternehmen und für die Aktionäre wichtig. So ist beispielweise der Gewinnverwendungsbeschluss die Grundlage für die Auszahlung der Dividende in der vorgeschlagenen Höhe.
  2. Wo finde ich detaillierte Informationen zu meinen Rechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung?
    Sie finden ausführliche Informationen zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung in den Dokumenten "Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020" und "Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre". Diese Dokumente sind ebenfalls auf dieser Internetseite unter www.bmwgroup.com/hauptversammlungabrufbar.

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7. Wen kann ich kontaktieren, wenn ich andere Fragen zu organisatorischen Themen bzgl. der Hauptversammlung habe?

Sie können zu Hauptversammlungsthemen die folgenden Ansprechpartner bei BMW Group Investor Relations kontaktieren:

Andreas Stöffler, Tel.: +49-89-382-17944

Alejandro Aguiar, Tel.: +49-89-382-25452

Telefax: +49 89 382-11793

E-Mail: hv@bmw.de

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BMW - Bayerische Motoren Werke AG veröffentlichte diesen Inhalt am 06 April 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 06 April 2020 13:47:02 UTC.

Originaldokumenthttps://www.bmwgroup.com/content/dam/grpw/websites/bmwgroup_com/ir/downloads/de/2020/hautversammlung/Ergaenzende-Hinweise-zur-virtuellen-Hauptversammlung.pdf

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