Strommarktöffnung schafft Chancen für Kunden und Wirtschaft

BKW begrüsst grundsätzliche Stossrichtung des neuen Stromversorgungsgesetzes

Bern, 21. Januar 2019

Die BKW befürwortet mehr Markt und damit die vollständige Strommarktöffnung.
Sie begrüsst den Vorschlag für das revidierte Stromversorgungsgesetz (StromVG)
im Grundsatz, lehnt jedoch unnötige und verzerrende Regulierungen darin
entschieden ab. Bei der Revision der Stilllegungs- und
Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) will sie am heutigen, gut funktionierenden
Finanzierungssystem festhalten.

"Mit der vollständigen Marktöffnung können alle Kunden ihren Anbieter neu
frei wählen. Das ist ein Gewinn für die Kunden wie auch für die
Volkswirtschaft", sagt Suzanne Thoma, CEO der BKW. Eine Regulierung der Tarife
in der künftigen Grundversorgung ist nicht mehr nötig. Die Kunden können den
Energieversorger wechseln, wodurch ein Wettbewerb entsteht.
 
Hingegen müssen mit der Liberalisierung die Zuständigkeiten von Netzbetreiber
und Energieversorger neu geregelt werden. Der Netzbetreiber sollte in Zukunft
nicht mehr für die Grundversorgung zuständig sein, da sonst die Umsetzung von
Entflechtungsvorschriften erschwert und das Angebot innovativer Produkte
behindert wird. Mit einer konsequenten Entflechtung des Netzes sollte die
Grundversorgung von jenem Energielieferanten erbracht werden, der in einem
Netzgebiet die meisten Haushaltkunden bedient - wie dies beispielsweise in
Deutschland der Fall ist.
 
Die BKW spricht sich für den vorgesehenen Qualitätsstandard in der
Grundversorgung aus. Wie viele Energieversorgungsunternehmen offeriert sie mit
"Energy Blue" schon heute standardmässig ein Produkt mit einheimischer und
ausschliesslich erneuerbarer Energie. Die Qualitätskennzeichnung des Stroms
soll mit jährlichen Herkunftsnachweisen erfolgen. Der vorgeschlagene
quartalsweise oder gar monatliche Nachweis führt zu administrativem Mehraufwand
und verteuert Endkundenpreise unnötig. Anreize für Investitionen in
erneuerbare Energien entstehen durch dieses Instrument hingegen nicht.
 
Speicherreserve schafft keine Investitionsanreize
Die BKW befürwortet die im StromVG-Entwurf vorgesehene strategische
Speicherreserve. "Sie kann kritische Versorgungssituationen gegen Ende Winter
überbrücken. Allerdings stellt sie keine (Re-)Investitionen sicher, die für
eine längerfristige Versorgungssicherheit dringend nötig sind", sagt Urs
Meister, Leiter Markets & Regulation. Die BKW hat hierzu bereits 2016 einen
marktbasierten Kapazitätsmechanismus vorgeschlagen, wie er in verschiedenen
europäischen Ländern eingeführt wurde.
 
Liberalisierung der Messdaten statt Teilliberaliserung des Messwesens
Die vorgeschlagene Teilliberalisierung des Messwesens schafft zusätzlichen
administrativen Aufwand und damit Kosten ohne volkswirtschaftlichen Nutzen. Der
Markt für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen ist zu klein, so dass
kein funktionsfähiger Wettbewerb entsteht. Die BKW setzt sich stattdessen für
eine Liberalisierung der Messdaten ein. Damit entscheiden Kunden selbst, ob sie
ihre erhobenen Messdaten zu Abrechnungszwecken dem Netzbetreiber zur Verfügung
stellen wollen. So können Kunden mit eigener smarter Messinfrastruktur vom
ineffizienten flächendeckenden Smart-Meter-Rollout ausgeklammert und
Doppelspurigkeiten vermieden werden.
 
SEFV-Revision darf nicht unnötig Mittel binden
Im Rahmen der Vernehmlassung zur SEFV-Revision begrüsst die BKW, dass die
Auszahlung von Fondsmitteln im Detail geregelt wird. Die Streichung des
pauschalen finanziellen Sicherheitszuschlags von 30 Prozent ist richtig und
notwendig, da in der Kostenschätzung bereits entsprechende Zuschläge für
Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthalten sind. Die aktuelle Methodik für
die Kostenschätzungen berücksichtigt Kostenrisiken bereits umfassend. Ein
weiterer Zuschlag ist damit hinfällig. Mit der geplanten Senkung der
Realrendite von 2 auf 1.6 Prozent werden die Fondsbeiträge unnötig erhöht,
haben die Fonds doch im langjährigen Schnitt eine Realrendite von deutlich
über 2 Prozent erreicht. Damit werden unnötig erhebliche zusätzliche Mittel
gebunden, die dadurch nicht für andere wichtige Investitionen zur Verfügung
stehen. Verschärft wird dies durch das Verbot, Überschüsse vor 2130
zurückzuzahlen. Wesentliche Mittel stehen somit für Jahrzehnte nicht für
Investitionen in die Energiezukunft zur Verfügung.
















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* Medienmitteilung (PDF): http://e3.marco.ch/publish/bkw/1111_5932/190121_MM_Strommarktoeffnung_schafft_Chancen_DE.pdf 
* Stellungnahme BKW zur Revision StromVG (PDF): http://e3.marco.ch/publish/bkw/1111_5941/180121_Vernehmlassung_Revision_Strom_VG_Brief_Stellungnahme_BKW.pdf 
* BKW begrüsst grundsätzliche Stossrichtung des neuen Stromversorgungsgesetzes © BKW (JPG): http://e3.marco.ch/publish/bkw/1111_5934/20150730_Kunden_Privatumfeld_Mann_mit_Tablet_online_Wagenhausen_A_JAS4118.jpg 

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