Stilllegungsverfügung für das Kernkraftwerk Mühleberg ist da

Projekt zur ersten Stilllegung der Schweiz ist auf Kurs

Bern, 21. Juni 2018

Die BKW hat vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Verfügung für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) erhalten. Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht und der Weg frei zur ersten Stilllegung eines Leistungsreaktors in der Schweiz.

«Wir freuen uns, dass wir die Stilllegungsverfügung Mitte 2018 erhalten haben», sagt BKW CEO Suzanne Thoma, «damit sind wir verfahrenstechnisch ebenso auf Kurs wie planerisch und finanziell». Bereits im letzten Herbst hatten das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) die Qualität des Ende 2015 eingereichten Stilllegungsprojekts positiv beurteilt. Die Verfügung stellt einen wichtigen Meilenstein im Verfahren dar und bildet zusammen mit dem Gesetz die rechtliche Grundlage für die Stilllegung. Die plangemässe Ausstellung der Stilllegungsverfügung bestätigt das eingereichte Konzept.

Die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg ist eines der grössten Projekte in der Schweiz, das von Privaten finanziert und durchgeführt wird. Die BKW hat im Oktober 2013 entschieden, das Kernkraftwerk Mühleberg Ende 2019 vom Netz zu nehmen. Damit ist sie schweizweit das erste Unternehmen, das einen Leistungsreaktor stilllegt. Mit der frühzeitigen Planung hat die Energie- und Infrastrukturdienstleisterin die Grundlagen geschaffen, damit sie die Stilllegung jederzeit sicher und effizient durchführen kann.

Die Planung für die Stilllegung und den Rückbau des Kernkraftwerks Mühleberg ist bereits weit fortgeschritten. So hat die BKW beim ENSI Ende 2017 Detailkonzepte für die Zeit unmittelbar nach der Einstellung des Leistungsbetriebs am 20. Dezember 2019 sowie für die erste Phase der Stilllegung eingereicht. Damit hat sie die Voraussetzungen geschaffen, um unmittelbar mit der Vorbereitung des Rückbaus zu beginnen, nachdem das Kernkraftwerk Mühleberg vom Netz geht. Auch die Finanzierung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg und die Entsorgung der Abfälle ist sichergestellt. Die BKW kommt für die Kosten vollumfänglich auf. Sie hat die notwendigen Rückstellungen gebildet und zahlt Gelder in die vom Bund kontrollierten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ein.

Im Video-Interview sagt CEO Suzanne Thoma, was die Stilllegungsverfügung für die BKW bedeutet.

Weitere Informationen zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg finden Sie in dieser Broschüre sowie im unter www.bkw.ch/stilllegung.

Die BKW informiert die regionale Bevölkerung an Informationsanlässen über den Projektfortschritt.

Diese finden wie folgt statt:

Mühleberg

Schulhaus Allenlüften

Dienstag, 11. September 2018, Türöffnung 19 Uhr

Wohlen

Reberhaus Uettligen

Montag, 17. September 2018, Türöffnung 19 Uhr


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Stilllegungsverfügung für das Kernkraftwerk Mühleberg ist da © BKW (JPG)



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