Biom'up nimmt EUR 3 Mio. aus der durch Athyrium im März 2018 eingeräumten Kreditlinie
in Höhe von EUR 10 Mio. auf

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Biom'up nimmt EUR 3 Mio. aus der durch Athyrium im März 2018 eingeräumten
Kreditlinie in Höhe von EUR 10 Mio. auf

31.12.2018 / 18:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Biom'up nimmt EUR 3 Mio. aus der durch Athyrium im März 2018 eingeräumten
Kreditlinie in Höhe von EUR 10 Mio. auf

  * Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Optionsrechten, vollständig von
    Athyrium entsprechend den Bedingungen der am 03. April 2018 bekannt
    gegebenen Fremdfinanzierungsrunde gezeichnet

Saint-Priest, Frankreich, 31. Dezember 2018, 18:00 Uhr (Paris MEZ) - Biom'up
(das "Unternehmen"), ein Spezialist für das Management von bei Operationen
auftretenden Blutungen (Chirurgische Hämostase), gibt heute die erfolgreiche
partielle Ausgabe der zweiten Tranche seiner Schuldverschreibungen in Höhe
von 3 Mio. EUR der insgesamt verfügbaren 10 Mio. EUR bekannt.

Die Ausgabe war Teil der Finanzierung in Form einer Schuldverschreibung, die
von Athyrium Opportunities III Acquisition LP, einem Fond der durch Athyrium
Capital Management, LP ("Athyrium") verwaltet wird, für eine Gesamtsumme von
35 Mio. EUR gezeichnet wurde. 25 Mio. EUR wurden bereits am 29. März 2018
ausgegeben. In dem Zusammenhang wurde eine Option auf weitere 10 Mio. EUR
gewährt, die von der Erfüllung bestimmter Bedingungen innerhalb von 12
Monaten nach der Erstausgabe abhängig war. Die Frist für den Antrag auf die
verbleibenden 7 Mio. EUR der zweiten Tranche wurde bis zum 31. Dezember 2019
verlängert.

Im Anschluss an die erfolgreiche Kapitalerhöhung im Rahmen einer
Privatplatzierung in Höhe von 7,67 Mio. EUR am 10. Dezember 2018 steht auch
diese neue Finanzierungsrunde im Einklang mit der Cash Management Policy und
der mittelfristigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Die zusätzlichen
Mittel werden insbesondere genutzt, um HEMOBLAST Bellows' Markteinführung in
den USA und in Europa zu stärken. Dazu gehört das Fortführen der
regulatorischen Aktivitäten, die notwendig sind, um in beiden Märkten die
bereits bestehenden Zulassungen zu erhalten beziehungsweise die Zulassungen
in weiteren Ländern wie Australien und Japan zu erlangen, sowie das
Vorantreiben der klinischen Entwicklung für die Produktautorisierung für
neue therapeutische Indikationen im kommenden Jahr, darunter die
Wirbelsäulenchirurgie in den USA.

Etienne Binant, Chief Executive Officer von Biom'up, kommentierte: "Der
Erfolg dieser Finanzierungsrunde, die uns zusätzliche Ressourcen zur
Verfügung stellt, um unser mittelfristiges Wachstum zu sichern, bezeugt
erneut das Vertrauen von Athyrium in die Qualität unseres Wachstumsmodels
und unsere Entwicklungsmöglichkeiten. Ich möchte Laurent Hermouet und dem
gesamten Athyrium-Team meinen aufrichtigen Dank für ihre anhaltende
Unterstützung ausdrücken."

Laurent Hermouet, Geschäftsführer von Athyrium Capital Management, LP, fügte
hinzu: "Wir begleiten Etienne Binant und das Biom'up-Team nun für fast ein
Jahr und möchten den Erfolg des Unternehmens bei der Zielerreichung im Jahr
2018 lobend hervorheben. Wir freuen uns, dass diese Finanzierung, die wir in
unserer Vereinbarung im März vorgesehen hatten, abgeschlossen werden konnte
und zu Biom'ups Entwicklung in 2019 beitragen wird."

Am 31. Dezember 2018 änderten Biom'up und Athyrium Capital Management, LP
die Vereinbarung vom 29. März 2018 zur Zeichnung von Schuldverschreibung wie
folgt:

  * Der Zinssatz auf den Schuldverschreibungen, die allesamt am 29. März
    2023 fällig werden, liegt bei 10 % p.a. (Steigerung auf 13 % p.a. bei
    einem Verzugsfall, der nicht behoben wird und bei dem keine
    Verzichtserklärung eingeräumt wurde und der nicht weggefallen ist), was
    unter der Annahme der Tilgung der Schuldverschreibung ab dem dritten
    Jahrestag der ursprünglichen Ausgabe, d.h. ohne frühzeitige
Rückführung,
    zu einer jährlichen Zinsbelastung von durchschnittlich 2,2 Mio. EUR über
    die Laufzeit der Schuldverschreibungen führt. Diese erhöht sich auf
    durchschnittlich 2,5 Mio. EUR pro Jahr über die Laufzeit der
    Schuldverschreibungen, falls von der Option auf die verbleibenden 7 Mio.
    EUR in einer zusätzlichen Finanzierungsrunde bis zum 31. Dezember 2019
    Gebrauch gemacht wird. Die Zinsen sind quartalsweise fällig;

  * Um die vom Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen im Sinne der
    Bedingungen der ersten Ausgabe der Schuldverschreibungen und dieser
    teilweisen Ausgabe der zweiten Tranche zu garantieren, gewährte das
    Unternehmen Athyrium eine vorrangige sowie weitere nachgeordnete
    Sicherheitsvereinbarungen für das laufende Geschäft ("fonds de
    commerce"), die Bankkonten und Rechte des geistigen Eigentums sowie
    Patente. Zusätzlich bürgt die US-Tochter des Unternehmens, Biom'up USA
    Inc., für die Schuldverschreibungen der Muttergesellschaft;

  * Die teilweise Zeichnung der zweiten Tranche der Schuldverschreibungen
    durch Athyrium beträgt 3 Mio. EUR und wurde unter Anwendung des dritten
    Beschlusses durchgeführt (Ausgaben durch Privatplatzierungen), der durch
    die außerordentliche Hauptversammlung am 5. Juni 2018 verabschiedet
    wurde; sie führt zur Ausgabe von 3.000 Schuldverschreibungen jeweils mit
    einem Nennwert von 1.000 EUR und 112 verbundenen Aktienoptionsscheinen,
    d.h. einer Gesamtsumme von 336.000 Aktienoptionsscheinen; von diesen
    Optionsscheinen wurden 300.000 als Gegenleistung für Athyriums Verzicht
    auf die Aktienoptionsscheinrechte, die mit den am 29. März 2018
    ausgegeben Schuldverschreibungen verknüpft waren, ausgegeben und 36.000
    sind mit den neu ausgegebenen 3.000 Schuldverschreibungen verknüpft;

  * Der offene Betrag der zweiten Tranche der Schuldverschreibungen in Höhe
    von 7 Mio. EUR kann unter bestimmten Bedingungen in einer oder mehreren
    Raten bis zum 31. Dezember 2019 beantragt werden;

  * Die Ausübungsquote der Aktienoptionsscheine liegt nun bei 1 Aktie je
    Bezugsrecht bzw. einer Gesamtsumme von 336.000 auszugebenden Aktien, die
    durch die Ausübung von 336.000 Aktienoptionsscheinen hervorgehen (oder
    2,35 % des Aktienkapitals des Unternehmens auf einer nicht-verwässerten
    Basis und 2,12 % auf verwässerter Basis);

  * Der Ausübungspreis der Aktienoptionsscheine entspricht dem
    volumengewichteten Durchschnitt der fünf Handelstage vor der Ausgabe
    zuzüglich eines Aufschlags von 2 %, was 4,4597 EUR pro
    Aktienoptionsschein entspricht. Jedes Bezugsrecht überträgt das Recht an
    einer neuen Aktie;

  * Die Aktienoptionsscheine, die nicht zum Handel am Regulierten Markt der
    Euronext Paris zugelassen sind, können zwischen dem 01. Januar 2019 bis
    zur Fälligkeit der Schuldverschreibungen am 29. März 2023 ausgeübt
    werden;

  * Die Übertragbarkeit der Aktienoptionsscheine ist auf zwei Jahre
    beschränkt und nur auf mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
    verbundenen Unternehmen möglich; es sei denn, das Unternehmen ist mit
    der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug;

  * Die nach Ausübung der Aktienoptionsscheine ausgegebenen Aktien werden
    zum Handel an am Regulierten Markt der Euronext Paris zugelassen.

Die Ausgabe der Schuldverschreibungen erfolgte nicht im Rahmen eines
öffentlichen Angebots ("offre au public") von Finanzinstrumenten in
Frankreich im Sinne von Artikel L. 411-1 des französischen Währungs- und
Finanzgesetzes ("code monétaire et financier"), weshalb kein Prospekt zur
Zulassung ("visa") durch die Autorité des marchés financiers eingereicht
wurde.

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die einzig offizielle Pressemitteilung
die vom Unternehmen in englischer Sprache veröffentlichte Meldung ist. Die
obige Zusammenfassung und Übersetzung dient lediglich der vereinfachten
Informationsbereitstellung.

Kontakte

Biom'up
Chief Financial Officer
Jean-Yves Quentel
investisseurs@biomup.com
+33 4 86 57 36 10

MC Services AG
Public Relations and International Investor Relations
Anne Hennecke
anne.hennecke@mc-services.eu
+49 211 529252-22

Alizé RP
Investor Relations
Caroline Carmagnol
biomup@alizerp.com
+33 6 64 18 99 59

Über Biom'up

Biom'up, ein im Jahr 2005 gegründetes Unternehmen mit Sitz im Lyoner Vorort
Saint-Priest (Frankreich), entwickelt Hämostasteprodukte auf Basis
patentierter Biopolymere. Sie sollen chirurgische Eingriffe in zahlreichen
Fachgebieten (Wirbelsäule, Herz-Thorax, Allgemeinmedizin, Orthopädie,
plastische Chirurgie) vereinfachen und Patienten eine bessere Lebensqualität
ermöglichen.

Seit seiner Gründung wird Biom'up von prominenten europäischen Investoren,
darunter Bpifrance, Innobio, Gimv, Lundbeckfond, Mérieux Participation, SHAM
und ACG, unterstützt. Darüber hinaus hat auch das Management von Biom'up
bisher 2 Mio. EUR in Aktien des Unternehmens investiert. Im Oktober 2017 hat
Biom'up seinen Börsengang an der Euronext Paris erfolgreich abgeschlossen
und dabei einen Emissionserlös von 42,5 Mio. EUR erzielt.

Seitdem hat das Unternehmen eine Kapitalerhöhung in Höhe von 16 Mio. EUR im
Februar 2018 und von 7,67 Mio. EUR im Rahmen einer Privatplatzierung im
Dezember 2018 durchgeführt. Biom'up hat im März 2018 außerdem eine
Schuldverschreibungsvereinbarung in Höhe von 25 Mio. EUR mit Athyrium
geschlossen, einem US Fond, der auf innovative Unternehmen im
Gesundheitssektor spezialisiert ist.

Über HEMOBLAST

HEMOBLASTTM Bellows ist ein hämostatisches Produkt zur Kontrolle von
Blutungen bei einer Vielzahl von chirurgischen Eingriffen wie in der Herz-,
sowie der Allgemein- und der orthopädischen Chirurgie. etc.. Biom'up hat
eine erfolgreiche klinische Studie in den USA mit 412 Patienten, die sich
orthopädischen Eingriffen an den unteren Gliedmaßen oder Eingriffen am
Herz/Thorax- sowie Abdominalbereich unterzogen haben, durchgeführt, die alle
primären und sekundären Endpunkte erreichte. Angesichts der überragenden
vorläufigen Ergebnisse (93 % Wirksamkeit nach 6 Minuten gegenüber 74 % im
Kontrollarm) empfahl das unabhängige Datenkontrollkommitee (Independent Data
Monitoring Committee, IDMC) einstimmig, die Studie nach einer
Zwischenanalyse der Daten vor dem ursprünglich geplanten Termin
abzuschließen. Dies ermöglichte es dem Unternehmen, den Antrag auf
Marktzulassung in den USA (Premarket Approval, PMA) bei den
Aufsichtsbehörden bereits im Juni 2017 vorzeitig einzureichen.

Nach der beschleunigten Zulassung von HEMOBLAST Bellows durch die FDA im
Dezember 2017, sieben Monate früher als ursprünglich geplant, konzentrierte
Biom'up seine Aktivitäten vorrangig auf industrielle und kommerzielle
Aspekte, darunter die Rekrutierung eines US-Vertriebs- und Marketingteams,
um die geplante kommerzielle Einführung von HEMOBLAST Bellows in den USA
vorzubereiten.

Am 12. Juli 2018 erhielt auch Biom'ups HEMOBLAST Bellows Applikator für
laparoskopische Anwendungen die CE-Zertifizierung. Er wird für die Abgabe
von HEMOBLAST Bellows-Pulver in minimalinvasiven Verfahren eingesetzt. Dies
eröffnete dem Unternehmen Zugang zu einem neuen Marktsegment mit jährlich
etwa 500.000 Operationen in Europa. Darüber hinaus reichte Biom'up am 2.
Juli 2018 ergänzende Unterlagen zum bereits bewilligten Antrag auf
Marktzulassung (PMA) ein, um HEMOBLAST Bellows auch in den USA für alle
laparoskopischen chirurgischen Eingriffe zuzulassen.

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offer to sell or purchase, or the solicitation of an offer to sell or
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No disclosures or other any information relating to the issue of Company's
shares may be distribued to the public in any jurisdiction where a
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undertaken in any jurisdiction outside France where such measures would be
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restrictions.

This announcement is an advertisement and does not constitute a prospectus
within the meaning of Prospectus Directive (as defined below), to the extent
such Directive has been transposed in each of the Member States of the
European Economic Area.

With regard to Member States of the European Economic Area (including
France) (the "Member States") that have transposed the Prospectus Directive,
no action has been taken or will be taken to make an offer to the public of
the securities requiring a publication of a prospectus in one of the Member
States. As a result, the securities of the Company may not and will not be
offered in any Member State other than France, except in accordance with the
exemptions set forth in Article 3 of the Prospectus Directive.

For the purposes of this provision, an "offer to the public" in relation to
the new or existing shares of the Company in any Member State means the
communication in any form and by any means of sufficient information on the
terms of the offer and the securities to be offered so as to enable an
investor to decide to purchase or subscribe for the securities, as modified,
if applicable, by the Member State. "Prospectus Directive" herein refers to
the Directive 2003/71/EC (as amended, including by Directive 2010/73/EC),
and any relevant transposition measure in the Member State.

This document may not be distributed, directly or indirectly in the United
States of America. This document is not an offer of securities for sale nor
the solicitation of an offer to purchase securities in the United States of
America or any other jurisdiction where such offer may be restricted. The
securities of the Company may not be offered or sold in the United States of
America absent registration or an exemption from registration under the US
Securities Act of 1933, as amended ("US Securities Act"). The securities of
the Company have not been and will not be registered under the U.S.
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securities in the United States of America.

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and Markets Act 2000 (" FSMA"). This document is distributed to, and is
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