Zielgesellschaft: Biofrontera AG; Bieter: Maruho Deutschland GmbH

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Maruho Deutschland GmbH

Düsseldorf

Bekanntmachung über die Verlängerung der Annahmefrist gemäß § 22 Abs. 2
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG')

Maruho Deutschland GmbH, mit Satzungssitz in Düsseldorf und
Geschäftsanschrift in Leverkusen, Deutschland ('Bieter'), hat am 15. April
2019 die Angebotsunterlage ('Angebotsunterlage') für sein freiwilliges
öffentliches Erwerbsangebot in der Form eines Teilangebots an die Aktionäre
der Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland, zum Erwerb von insgesamt bis
zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der
Biofrontera AG (ISIN DE0006046113 / WKN 604611) ('Biofrontera-Aktien')
gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 6,60 je Biofrontera-Aktie
('Erwerbsangebot') veröffentlicht.

Am 27. Mai 2019 hat der Bieter das Erwerbsangebot sowie die
Angebotsunterlage geändert und aktualisiert und die angebotene
Gegenleistung auf EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie in bar erhöht ('geändertes
Erwerbsangebot'). Näheres kann der Angebotsunterlage und der am 27. Mai
2019 veröffentlichten Unterlage zur Änderung des Erwerbsangebots und
Aktualisierung der Angebotsunterlage ('Angebotsänderung') entnommen werden.

Am 21. Juni 2019 haben die Deutsche Balaton Biotech AG, Frankfurt am Main,
und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, die
Angebotsunterlage für ein konkurrierendes freiwilliges öffentliches
Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Biofrontera
AG zum Erwerb von bis zu 500.000 Biofrontera-Aktien gegen Zahlung einer
Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie
('Konkurrierendes Angebot') veröffentlicht.

Aufgrund des veröffentlichten Konkurrierenden Angebots endet die Frist für
die Annahme des geänderten Erwerbsangebots des Bieters nunmehr am 19. Juli
2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den
Bestimmungen des WpÜG erneut verlängert wird.

Alle Dokumente und Veröffentlichungen zum geänderten Erwerbsangebot des
Bieters stehen im Internet unter http://www.pharma-offer.de zur Verfügung.

Leverkusen, den 21. Juni 2019

Maruho Deutschland GmbH

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Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Biofrontera-Aktien. Die näheren
Bestimmungen des geänderten Erwerbsangebots sowie weitere das geänderte
Erwerbsangebot betreffende Informationen sind in der von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Angebotsunterlage
sowie in der veröffentlichten Angebotsänderung ausgeführt. Das
Erwerbsangebot und die Angebotsunterlage müssen zusammen mit der
Angebotsänderung gelesen und ausgelegt werden.

Investoren und Inhabern von Biofrontera-Aktien oder American Depositary
Shares ('ADS') der Biofrontera AG ('Biofrontera-ADS') wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage und die Angebotsänderung sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem geänderten Erwerbsangebot stehenden
Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das geänderte
Erwerbsangebot bezieht sich nur auf Biofrontera-Aktien und Inhaber von
Biofrontera-ADS können ihre Biofrontera-ADS nicht unmittelbar im Rahmen des
geänderten Erwerbsangebots zum Verkauf einreichen. Inhaber von Biofrontera-
ADS, die das geänderte Erwerbsangebot in Bezug auf die den Biofrontera-ADS
zugrundeliegenden Biofrontera-Aktien annehmen möchten, sind dazu
berechtigt, müssen ihre Biofrontera-ADS jedoch zunächst rechtzeitig in
Biofrontera-Aktien umtauschen, die dann im Rahmen des geänderten
Erwerbsangebots und nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage sowie der
Angebotsänderung zum Verkauf eingereicht werden können.

Investoren und Inhaber von Biofrontera-Aktien oder Biofrontera-ADS können
eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der das geänderte
Erwerbsangebot betreffenden Dokumente, Mitteilungen und Bekanntmachungen
auch kostenlos auf der Internetseite der U.S. Securities and Exchange
Commission ('SEC') (http://www.sec.gov) einsehen, sobald diese bei der SEC
als Form CB eingereicht worden und auf der Internetseite verfügbar sind.
Das geänderte Erwerbsangebot wurde weder von der SEC oder einer anderen
Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt,
noch hat die SEC oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-
Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert des geänderten Angebots oder
die Genauigkeit und Angemessenheit der in dieser Veröffentlichung
enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils
stellt eine Straftat in den Vereinigten Staaten dar.

Das in der Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung enthaltene
geänderte Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen
Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren
wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und
den insoweit anwendbaren Ausnahmen, insbesondere der sog. Tier I Exemption,
unterbreitet. Aufgrund der Tier I Exemption unterliegt das geänderte
Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften
und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften
und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Jeder Vertrag, der
auf Grundlage des geänderten Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in
Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in
Deutschland und nach deutschem Recht wurden und werden keine sonstigen
Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen der Angebotsunterlage, der
Angebotsänderung oder des geänderten Angebots bei
Wertpapierregulierungsbehörden beantragt bzw. veranlasst.

Leverkusen, den 21. Juni 2019

Maruho Deutschland GmbH

Ende der WpÜG-Meldung 

21.06.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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