Biofrontera AG: Entscheidung des U.S. District Courts in Massachussetts

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Biofrontera AG: Entscheidung des U.S. District Courts in Massachussetts

27.12.2018 / 20:33
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Entscheidung des U.S. District Courts in Massachussetts

Leverkusen, den 27. Dezember 2018 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113),
ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, veröffentlicht eine
Stellungnahme zu einer Entscheidung des U.S. District Courts in
Massachusetts.

Biofrontera ist derzeit involviert in Rechtsstreitigkeiten mit DUSA
Pharmaceuticals, was beim U.S. District Court for Massachusetts eingereicht
wurde. DUSA hat dabei behauptet, dass bestimmte Biofrontera Mitarbeiter
Dokumente verwendet haben, die vertrauliche DUSA-Informationen oder
DUSA-Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Im November 2018 hat DUSA das Gericht aufgefordert, eine einstweilige
Verfügung zu erlassen, die Biofrontera auffordert, bestimmte Maßnahmen zu
ergreifen. Im Dezember 2018 wies das Gericht den Antrag von DUSA
weitestgehend ab. Das Gericht wies Dusas Antrag zum Einsammeln und Kopieren
von Computern von Biofrontera-Mitarbeitern zurück. Das Gericht wies auch den
Antrag von DUSA zurück, Biofrontera anzuweisen, die Kontaktaufnahme mit
bestimmten Kunden einzustellen. Somit kann Biofrontera seine Produkte
weiterhin ungehindert an alle aktuellen und potenziellen Kunden vermarkten
und verkaufen.

Das Gericht hat Biofrontera angewiesen, die Verwendung bestimmter in seinem
Besitz befindlicher Dokumente, die DUSA-Informationen zu enthalten scheinen,
einzustellen. Vor der gerichtlichen Entscheidung hatte Biofrontera die
Mitarbeiter bereits kurz nach Beginn des Rechtsstreits mit DUSA angewiesen,
keine Dokumente mehr zu verwenden, die anscheinend von DUSA stammen oder von
DUSA erstellt wurden, wenn und soweit einer von ihnen solche Dokumente
verwendet hatte. Wichtig ist, dass die Entscheidung des Gerichts auf
vorläufiger Basis getroffen wurde und keine endgültige Entscheidung in der
Sache war. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und die Parteien sammeln
noch immer alle relevanten Beweise.

Biofrontera stellt klar, dass keines der in diesem Rechtsstreit
identifizierten Dokumente vertrauliche DUSA-Informationen oder
DUSA-Geschäftsgeheimnisse enthält. Die identifizierten Dokumente sind auch
nicht entscheidend für die laufenden Geschäfte von Biofrontera oder für das
strategische Wachstum. Biofrontera wird sich weiterhin energisch gegen die
Vorwürfe von DUSA wehren.

Wie bereits in früheren Stellungnahmen erwähnt, hat Biofrontera DUSA vor dem
State Court in Kalifornien wegen der Preis-, Bemusterungs- und
Verkaufspraktiken von DUSA verklagt. Dieses Gericht hat mehrere Punkte der
Klage gegen DUSA zugelassen, und Biofrontera hat bereits eine geänderte
Klage mit zusätzlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit DUSA's Praktiken bei
der Preisgestaltung und Abgabe von kostenlosen Arzneimittelmustern
eingereicht.

-Ende-

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:

   Ansprechpartner für Investoren

   Biofrontera AG                      ir@biofrontera.com
   Thomas Schaffer, Finanzvorstand     +49-214-87632-0
   Ansprechpartner für Journalisten

   Instinctif Partners                 [1]susanne.rizzo@instinctif.com
   Susanne Rizzo                       +49-89-3090-5189-24



                                       1. mailto:volker.siegert@cortent.de
Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die
Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer
Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund 150 Mitarbeitern entwickelt
und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der
Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz(R), ein
verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und
dessen Vorstufen. Ameluz(R) wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in
den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen die
Dermokosmetikserie Belixos(R), eine Spezialpflege für geschädigte oder
erkrankte Haut. Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte
pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine
US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die
Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr.
Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard)
gelistet.

www.biofrontera.com

Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft
gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG
betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung
der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten
bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich
erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder
Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht
werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete
Aussagen zu aktualisieren.


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                   Hemmelrather Weg 201
                   51377 Leverkusen
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)214 87632 0
   Fax:            +49 (0)214 87632 90
   E-Mail:         ir@biofrontera.com
   Internet:       www.biofrontera.com
   ISIN:           DE0006046113, NASDAQ: BFRA
   WKN:            604611
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
                   Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München,
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