IRW-PRESS: BELMONT RESOURCES INC: Belmont beantragt Genehmigung für Aktienzusammenlegung im
Verhältnis drei (3) zu eins (1)

Belmont beantragt Genehmigung für Aktienzusammenlegung im Verhältnis drei (3) zu eins
(1)

Vancouver, B.C. Kanada, 13. Mai 2019; Belmont Resources Inc. (Belmont oder das Unternehmen)
(TSX-V: BEA; FWB: L3L1; DTC-berechtigt - CUSIP 080499403).

Aktienzusammenlegung:
Belmont Resources Inc. (TSX-V: BEA) (das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Unternehmen
unmittelbar davorsteht, Dokumente im Hinblick auf die Zusammenlegung der ausgegebenen und im Umlauf
befindlichen Aktien des Unternehmens bei der TSX Venture Exchange einzureichen und eine
entsprechende Genehmigung zu beantragen. Die beabsichtigte Zusammenlegung soll im folgenden
Verhältnis erfolgen: eine (1) Stammaktie nach der Zusammenlegung gegen jeweils drei (3)
Stammaktien vor der Zusammenlegung. 

Das Board of Directors ist davon überzeugt, dass die geplante Aktienzusammenlegung notwendig
ist, um neue Beteiligungsinvestitionen am Unternehmen zu vereinfachen mit dem Ziel, die weitere
Geschäftstätigkeit zu finanzieren und neue Geschäftschancen zu prüfen. 

Durch diese Zusammenlegung reduzieren sich die ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien des
Unternehmens von 92.229.906 auf 30.743.302 Aktien, sofern keine sonstigen Änderungen am
Aktienkapital eintreten. Die im Umlauf befindlichen Optionen und Warrants des Unternehmens werden im
selben Verhältnis (1 neue(r) gegen 3 alte) angepasst wie die Stammaktien, wobei die
Ausübungspreise entsprechend angepasst werden. Es werden keine Bruchteile von Stammaktien
ausgegeben, und anstelle von Bruchteilen von Stammaktien nach der Zusammenlegung werden keine
Barzahlungen geleistet. Die Zahl von Stammaktien, die ein Aktionär nach der Zusammenlegung
erhält, wird auf die nächstniedrige ganze Stammaktie abgerundet. Die Aktionäre
erhalten ein Übermittlungsschreiben (Letter of Transmittal), das sie darüber informiert,
dass: (i) die Zusammenlegung erfolgt ist; und (ii) die Aktionäre ihre bestehenden
Aktienzertifikate (welche die Stammaktien vor der Zusammenlegung verbriefen) zurückgeben und
gegen Ersatz-Aktienzertifikate (welche die Stammaktien nach der Zusammenlegung verbriefen)
eintauschen sollten. Bis zur Rückgabe gilt für jedes bestehende Aktienzertifikat, dass es
für sämtliche Zwecke die Zahl der Stammaktien verbrieft, auf die der Inhaber infolge der
Zusammenlegung Anspruch hat. Durch die Satzung des Unternehmens ist das Board of Directors befugt,
gewisse Änderungen der Kapitalstruktur des Unternehmens, unter anderem eine
Aktienzusammenlegung, zu genehmigen. Somit ist keine Genehmigung der Aktionäre erforderlich.
Die Aktienzusammenlegung unterliegt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Das Unternehmen
hat nicht die Absicht, im Zusammenhang mit der geplanten Aktienzusammenlegung umzufirmieren oder
sein derzeitiges Handelssymbol zu ändern. Das Inkrafttreten der Aktienzusammenlegung wird in
einer späteren Pressemitteilung gemeldet. Ungeachtet des Vorstehenden kann das Board of
Directors nach eigenem Ermessen entscheiden, die Aktienzusammenlegung nicht durchzuführen. 

Über Belmont Resources Inc.

Belmont ist ein aufstrebendes Ressourcenunternehmen, das sich mit dem Erwerb, der Exploration und
der Erschließung von Mineralkonzessionsgebieten in Kanada und Nevada (USA)
beschäftigt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.BelmontResources.com.
--Facebook https://www.facebook.com/Nevadalithium/
--Twitter     https://twitter.com/Belmont_Res

i. Am 28. März 2019 unterzeichnete Belmont eine Vereinbarung über den Erwerb
sämtlicher Anteile (100 %) an Mineralclaims mit 253,34 Hektar Grundfläche (mittlerweile
auf 295,56 Hektar erweitert), die Teil des ehemaligen Konzessionsgebiets Pathfinder im Goldgebiet
Republic-Green ist, in dem in der Vergangenheit Bergbau betrieben wurde. Der Kupfer- und Goldbergbau
in dieser Region geht auf die Jahrhundertwende zurück. Das Konzessionsgebiet ist derzeit an
drei Seiten von Claims im Besitz von KG Exploration (Canada) Inc., einer hundertprozentigen Tochter
von Kinross Gold Corporation, umgeben. 

ii. Belmont ist im Besitz des Lithiumprojekts Kibby Basin, das sich über 2.056 Hektar (5.080
Acres) in Esmeralda County (Nevada, USA) erstreckt. Das Konzessionsgebiet Kibby Basin befindet sich
65 Kilometer nördlich des Clayton Valley (Nevada), das Standort des einzigen Lithiumproduzenten
in den USA ist. MGX Minerals Inc. (CSE: XMG) besitzt eine Beteiligung von 25 Prozent am Projekt
Kibby Basin. 

iii. Gemeinsam mit International Montoro Resources Inc. (Verhältnis 50/50) besitzt Belmont
im Uranium City District im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan eine wichtige
Urankonzessionen (Crackingstone - 982 Hektar) und prüft nun die Möglichkeit, diese in Form
eines Joint Ventures zu bearbeiten.

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:
 Gary Musil
Gary Musil,
CFO/Director

Diese Pressemeldung kann zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, die möglicherweise auch
diverse Risiken und Unsicherheiten in sich bergen. Sie basieren auf Annahmen und Einschätzungen
der Unternehmensleitung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse und könnten
sich aufgrund von Explorationsergebnissen oder anderen Risikofaktoren, die nicht im Einflussbereich
des Unternehmens liegen, als falsch erweisen. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser
Pressemeldung zählen auch Aussagen zu einer möglichen Kapitalbeschaffung und der
Exploration in unseren Konzessionsgebieten. Die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse
könnten sich erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen und Erwartungen des Unternehmens
unterscheiden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem: dass wir
möglichweise nicht in der Lage sein werden, die notwendigen behördlichen Genehmigungen
einzuholen; dass wir möglicherweise die notwendigen Mittel nicht aufbringen können; dass
die Abschlusskonditionen der Transaktion nicht erfüllt werden können; dass es uns nicht
möglich ist, 2019 ein Explorationsprogramm zu organisieren oder durchzuführen; sowie
andere Risiken, die sich für ein Mineralexplorations- und -erschließungsunternehmen
ergeben könnten.  Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung
und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen bzw. die Gründe
für die Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen zu aktualisieren, es
sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen gefordert. 

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