KARLSRUHE (dpa-AFX) - Dieselfahrer müssen weiter auf ein höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Ansprüchen im Abgasskandal warten. Eine für den 8. Januar angesetzte Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist abgesagt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hat. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es wäre die erste Verhandlung überhaupt über eine Diesel-Klage in letzter Instanz am BGH gewesen. (Az. VIII ZR 78/18)

Zu den Hintergründen wurde nichts Näheres bekannt. Gut vorstellbar ist, dass sich die Parteien außergerichtlich verglichen haben.

Geklagt hatte ein Mann, der 2013 einen Skoda mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft hatte. Er wollte nachträglich bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen: Durch die spätere Aktualisierung der Motorsoftware seien ihm technische Nachteile entstanden, außerdem sei sein Dieselauto wegen des Skandals generell mit einem Makel behaftet. Bisher hatte der Mann damit keinen Erfolg, zuletzt wies das Oberlandesgericht (OLG) Dresden seine Klage ab.

Dieses Urteil ist mit der Rücknahme der Revision nun rechtskräftig, wie auch ein Sprecher des Skoda-Mutterkonzerns Volkswagen auf Anfrage mitteilte. Darüber hinaus wollte er sich nicht zu dem Fall äußern.

Ein Grundsatz-Urteil der obersten deutschen Zivilrichter am BGH wäre für alle vergleichbaren Fälle wichtig gewesen. Ihre Rechtsprechung gibt die Linie vor für künftige Entscheidungen der unteren Gerichte. Verbraucheranwälte werfen den Autokonzernen vor, gezielt Vergleiche zu schließen, um ein solches Urteil möglichst zu vermeiden.

Derzeit ist beim BGH nur noch eine weitere Diesel-Klage anhängig. Darüber soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am 27. Februar verhandelt werden. Dieser Fall ist etwas anders gelagert: Der Fahrer eines VW Tiguan will erreichen, dass sein Händler das 2015 gekaufte Auto zurücknehmen und ihm dafür ein neues geben muss. Es sei mangelhaft, weil es nicht die zugesicherten Abgaswerte aufweise.

Das Landgericht Bayreuth und das OLG Bamberg hatten den Händler dazu verurteilt, das Auto mit dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Software-Update nachzubessern. Sonst wurde die Klage abgewiesen, weil der Fahrzeugtyp so nicht mehr hergestellt wird. Es sei deshalb gar nicht möglich, ein gleichartiges und gleichwertiges Auto zu liefern.

Zwischenzeitlich hatte in Karlsruhe noch ein anderer Käufer eines neuen VW Tiguan Revision gegen ein Urteil des OLG Nürnberg eingelegt. Auch dieser Kläger lehnte das angebotene Software-Update ab, wollte aber vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach Auskunft des BGH hat er inzwischen sein Rechtsmittel allerdings ebenfalls zurückgenommen.

Der VW-Konzern sieht sich im Diesel-Skandal einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Laut VW wurden die meisten davon bisher abgewiesen. In zahlreichen Verfahren hat der Autobauer auch mit einer Zahlung an die Kläger einen Vergleich erzielt. Derzeit können sich betroffene Autobesitzer einem Musterverfahren anschließen, mit dem die Verbraucherzentralen und der Automobilclub ADAC einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz feststellen lassen wollen./sem/eni/DP/fba