WIESBADEN (dpa-AFX) - Begleitet von Protesten und einer Mahnwache von Umweltaktivisten wird vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht über ein mögliches Dieselfahrverbot in Frankfurt verhandelt. "Wir müssen begreifen, dass es um die Gefährdung der Gesundheit von uns allen geht", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Hartmann am Mittwoch zum Auftakt des Verfahrens. Bei der Entscheidung des Gerichts gehe es um ein Konzept, wie man den Schadstoffgehalt in der Luft unter den gesetzlichen Grenzwert bringt. Es gehe dabei aber auch um die Verhältnismäßigkeit.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt, weil in Hessens größter Stadt Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. In der Verhandlung geht es darum, wie der Luftreinhalteplan verändert werden muss, um diese Werte künftig einzuhalten. Die Klage der DUH richtet sich formal gegen das Land Hessen, das für die Fortschreibung dieser Pläne verantwortlich ist. Frankfurt habe eine der schlechtesten Luftqualitäten in Deutschland, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch vor der Verhandlung.

Der Vorsitzende Richter mahnte konkrete Fristen an, bis wann die Stadt ihre Pläne für sauberere Luft umgesetzt haben muss. Der Luftreinhalteplan, in dem Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt werden, sollte bis Februar nächsten Jahres in Kraft treten. Erfolge bei der Absenkung der Schadstoffbelastung sollen sich dann bis Anfang 2020 einstellen.

Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass beispielsweise Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden. Besonders gefährdet sind Menschen, die in der Stadt leben. Auch auf Tiere, Pflanzen und Böden wirken die Gase schädlich. Stickoxide sind unerwünschte Nebenprodukte in Kfz-Motoren - besonders Diesel - oder beim Verbrennen von Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfällen. Sie tragen unter anderem zur Bildung von Feinstaub bei.

Neben einem möglichen Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge wurden in der Verhandlung Maßnahmen wie eine Reduzierung der Dieselflotte der Stadt- und Landesverwaltung, eine bessere Lenkung des Verkehrsflusses, ein ÖPNV mit mehr Elektrofahrzeugen sowie der Ausbau von Radwegen diskutiert. Deutlich gegensätzliche Einschätzungen gab es vor allem bei der Frage, ob auch ein freiwilliges Software-Update von Dieselfahrzeugen die gewünschten Effekte bringt.

"Es ist Aufgabe des Landes seit der Jahrtausendwende, darauf zu achten, dass Grenzwerte eingehalten werden", betonte der Richter und äußerte Verständnis für die Klage. "Es ist nicht das Hobby einer Umweltvereinigung, die sich profilieren will." Das Recht auf die Einhaltung der Grenzwerte könnte auch jeder Innenstadtbewohner einklagen und dies sei auch schon geschehen.

Vor der Verhandlung Verwaltungsgericht gab es Proteste der Umweltorganisation Greenpeace. "Saubere Luft ist nicht verhandelbar", stand auf einem Transparent. Ein Sprecher der Umweltorganisation zeigte sich vor dem Verfahren zuversichtlich: Ohne Dieselfahrverbote könnten die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Weitere Klagen in Hessen gegen die Städte Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach sollen zu einem späteren Zeitpunkt Thema werden. Das bundesweit erste Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge gilt seit Ende Mai in Hamburg./löb/glb/DP/stw