WIESBADEN (dpa-AFX) - Am 21. November wird vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht über ein weiteres drohendes Diesel-Fahrverbot in Hessen verhandelt. An dem Tag soll es um den Luftreinhalteplan für Darmstadt gehen, wie das Gericht am Freitag ankündigte. Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland hatten geklagt, weil Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar erklärt, dass Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind - sie müssen aber verhältnismäßig sein. Im September ordnete das Verwaltungsgericht bereits Fahrverbote für die Innenstadt der Pendlermetropole Frankfurt ab 2019 an. Das Land Hessen geht juristisch gegen das Urteil vor.

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. 2017 betrug dieser Wert in Darmstadt laut Umweltbundesamt 52 Mikrogramm pro Kubikmeter. Nach Angaben des Gerichts soll am 21. November eine Entscheidung zu Darmstadt verkündet werden. Die Klage der Umwelthilfe wegen dreckiger Luft in Wiesbaden soll am 19. Dezember verhandelt werden./löb/DP/jha