BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will die Anwendung des besonders umstrittenen Unkrautgifts Glyphosat in Deutschland zum Stichtag 31. Dezember 2023 verbieten. Dann läuft auch die Genehmigung in der EU inklusive Übergangsfrist aus, wenn die Staaten sie nicht erneut verlängern. Die geplante "verbindliche Beendigung der Anwendung" von glyphosathaltigen Mitteln steht im "Aktionsprogramm Insektenschutz" von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), das das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

Bereits ab 2020 soll demnach mit einer "systematischen Minderungsstrategie" die Anwendung "deutlich" eingeschränkt werden. Geplant ist unter anderem ein Verbot für Haus- und Kleingärten, öffentliche Flächen wie Parks, sowie Einschränkungen für Bauern, darunter ein Verbot der Anwendung vor der Ernte. Das soll etwa drei Viertel der in Deutschland verwendeten Menge vermeiden.

Glyphosat wurde vom US-Saatgutkonzern Monsanto in den 1970er Jahren auf den Markt gebracht und ist einer der am meisten verwendeten Unkrautvernichter, der inzwischen von vielen Unternehmen verkauft wird. Monsanto gehört mittlerweile zum deutschen Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer, der in den USA mit tausenden Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken glyphosathaltiger Herbizide konfrontiert ist. Zu den wichtigsten Absätzmärkten zählen die USA und Brasilien.

Der Wirtkstoff tötet Unkraut und andere Pflanzen ab, weswegen Naturschützer es als schädlich für die ökologische Vielfalt kritisieren. Es steht außerdem im Verdacht, krebserregend zu sein. Das Thema sorgte schon in der vorigen schwarz-roten Koalition für heftigen Streit.

Um Bienen und andere Insekten zu schützen, will die Bundesregierung den Einsatz von Unkraut- und Schädlingsgiften auch insgesamt stark einschränken. Unkrautbekämpfungsmittel sowie Insektengifte, die der biologischen Vielfalt schaden, sollen am 2021 in Naturschutzgebieten und anderen geschützten Zonen tabu sein, etwa an Naturdenkmälern oder in Nationalparks.

Die Bundesländer sollen für den Insektenschutz besonders wichtige Vogelschutzgebiete festlegen können, in denen die gleichen Regeln gelten. Ausnahmen müssen die Naturschutzbehörden genehmigen. Zwischen den Anwendungsgebieten und Gewässern müssen künftig 5 Meter Abstand sein, wenn der Gewässerrand dauerhaft begrünt ist, sonst sogar zehn Meter, die Länder können aber Ausnahmen festlegen.

Das Aktionsprogramm ist kein Gesetz, das soll erst in den kommenden Monaten folgen. Die große Koalition hatte sich den Schutz von Bienen und anderen Insekten, die unter anderem von einer intensiven Landwirtschaft bedroht sind, auf die Fahnen geschrieben. Dennoch gab es um die konkreten Regelungen weit über ein Jahr lang Streit.

Der Bund will künftig pro Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung des Insektenschutzes in der Agrarlandschaft und außerhalb ausgeben, auch die Forschung soll damit unterstützt werden./ted/DP/mis