Aarau/Basel (awp) - Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss laut Zeitungsberichten gegen die Basler Kantonalbank (BKB) im Falle des Betrugssystems der ASE ermitteln. Das Aargauer Obergericht habe in einem neuen Urteil den zuständigen Staatsanwalt verpflichtet, ein Verfahren wegen Geldwäschereiverdachts durchzuführen, schrieben der "Tages-Anzeiger" und die "Schweiz am Wochenende" am Samstag.

Ob es so weit komme, sei aber nicht klar. Denn der Staatsanwalt und die Bank könnten gegen das Urteil ans Bundesgericht gelangen. Der Staatsanwalt überlege sich diesen Schritt, schrieb der "Tages-Anzeiger".

Laut der "Schweiz am Wochenende" hatten die Anwälte von ASE-Geschädigten Rekurs vor Obergericht gegen die Einstellung der Strafuntersuchung gegen die Bank durch die Staatsanwaltschaft eingelegt. Das Obergericht sei nun in seinem neuen Urteil den Argumenten der Geschädigten in vollem Umfang gefolgt, hiess es weiter.

Die ASE-Investment verwaltete als externe Vermögensverwalterin von 2006 bis im März 2012 für 608 Kunden der BKB Gelder in der Höhe von rund 243 Millionen Franken. Die Vermögensverwalterin lockte die Anleger mit Renditeversprechen von bis 18 Prozent. Es handelte sich jedoch um ein Schneeballsystem, auf welches 2'500 Geschädigte hineinfielen. Die Angelegenheit beschäftigt die Gerichte seit Jahren.

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