Das Gericht gab am Dienstag einer Klage Polens statt, wonach eine 2016 erteilte Genehmigung der EU-Kommission zur Erhöhung der Gaslieferungen über die Pipeline Opal nicht rechtens ist. Opal transportiert russisches Gas aus der Ostseepipeline Nordstream 1 von Deutschland nach Tschechien. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. (Az: T-883/16)

Die EU-Kommission habe nicht geprüft, welche Auswirkungen die Genehmigung auf die Versorgungssicherheit Polens habe, urteilten die Richter in Luxemburg. "Zudem werden in dem Beschluss von 2016 die umfassenderen Aspekte des Grundsatzes der Solidarität im Energiesektor nicht behandelt", heißt es in der Urteilsbegründung. Der polnische Energieminister Krzysztof Tchorzewski erklärte: "Das Gericht hat sich unseren Argumenten angeschlossen." Die EU-Kommission habe mit ihrer Entscheidung die Versorgung von Zentral- und Osteuropa gefährdet.

Polen sieht auch in der Ostseepipeline Nordstream 1 und der geplanten Nordstream 2 eine Bedrohung, da damit russisches Gas unter Umgehung des eigenen Territoriums und unter Umgehung der Ukraine nach Europa transportiert wird. Auch in anderen europäischen Ländern sowie den USA stoßen die Pläne auf Vorbehalte. Der US-Kongress bereitet derzeit Sanktionen gegen die Betreiber von Nordstream 2 vor. An dem Projekt sind neben Gazprom auch Wintershall Dea, an der BASF knapp 73 Prozent hält, OMV sowie Uniper, Royal Dutch Shell und die französische Engie beteiligt.