Geprüft werde, ob in den Fällen eine Sonderbehandlung vorliege, die den Wettbewerb verzerren könnte und gegen EU-Staatshilferegeln verstoße, teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit. Teil der Untersuchungen seien auch belgische Töchter der deutschen Großkonzerne BASF und Henkel. Konkret gehe es um den Verdacht von steuerlicher Sonderbehandlungen von bestimmten Profiten der Unternehmen in Belgien. Dabei gehe es um Steuerbescheide durch das Land von 2005 bis 2014. Eine Entscheidung der Kommission von 2016, wonach hier eine verbotene Staatshilfe vorliege, wurde später vor Gericht gekippt.