(Wochentag im dritten Absatz berichtigt)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Konsequenz aus der den Verlagen drohenden Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof beim deutschen Leistungsschutzrecht (LSR) kann aus Sicht des Springer-Vorstandschefs Mathias Döpfner nur ein europäisches LSR sein. Das deutsche Gesetz ist nach Einschätzung des zuständigen EuGH-Gutachters nicht anwendbar, weil die Bundesregierung die EU-Kommission vor der Einführung nicht informiert hatte. Wenn diese Empfehlung so zum Urteil werde, dann sei in der Folge das deutsche Leistungsschutzrecht null und nichtig, sagte Döpfner am Donnerstagabend in Berlin.

"Allerdings kann für mich daraus nur eine einzige Konsequenz abgeleitet werden. Es zeigt, wie dringend es nötig ist, eine europäische Regelung zu haben", sagte der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE, der auch Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ist. Dabei sei wichtig, eine verbindliche, das heißt nicht mehr zu umgehende Regelung zu bekommen, die diejenigen, die geistiges Eigentum schaffen, in den Stand versetze, vom wirtschaftlichen Erfolg derjenigen zu profitieren, die dieses Eigentum für kommerzielle Zwecke nutzen wollten.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, geht der EuGH-Gutachter Gerard Hogan davon aus, dass für das deutsche LSR eine vorherige sogenannte "Notifizierung" notwendig gewesen wäre. Weil es sie nicht gegeben hat, dürften die deutschen Urheberrechtsbestimmungen von den deutschen Gerichten nicht angewandt werden. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Wann der EuGH sein Urteil spricht, ist noch nicht bekannt.

Vertreter des Springer-Verlags hatten sich in der Vergangenheit auch stark für das nun in Frage stehende deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingesetzt. Springer gehörte in der Verwertungsgesellschaft VG Media zu den Befürwortern eines harten Kurses gegen US-Internetkonzerne, vor allem Google. Derzeit wird auf europäischer Ebene die Einführung eines LSR kontrovers diskutiert.

Nachdem sich die Abgeordneten des Europaparlaments im September für die Reform inklusive des Leistungsschutzrechts ausgesprochen hatten, findet derzeit eine Abstimmung mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im sogenannten Trilog statt. Der Aspekt des LSR steht in der öffentlichen Debatte allerdings im Schatten des Streits um sogenannte Uploadfilter, vor allem für Video-Inhalte./ah/DP/stw