Aves One AG: Drohende einmalige Belastung aus Rechtsstreit

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DGAP-Ad-hoc: Aves One AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Aves One AG: Drohende einmalige Belastung aus Rechtsstreit

25.04.2019 / 23:17 CET/CEST
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Aves One AG: Drohende einmalige Belastung aus Rechtsstreit

Hamburg, 25. April 2019 - Die Aves One AG gibt bekannt, dass aufgrund eines
Gerichtsverfahrens ihrer Tochtergesellschaft BSI Blue Seas Investment GmbH
im Zusammenhang mit einem im Jahr 2013 abgeschlossenen Kaufvertrag für
Seecontainer mit einem Volumen von mehr als USD 100 Mio. zusätzliche
einmalige Aufwendungen in Höhe von rund EUR 2,5 Mio. auf die Gesellschaft
zukommen können. Die Schätzung dieses Betrages ergibt sich aus einer
vorläufigen Einschätzung des Gerichts. Das Gerichtsverfahren läuft bereits
seit dem Jahr 2014. Ein Gespräch zur vergleichsweisen Beilegung des Streits
führte bislang zu keinem Ergebnis. Die Aves One AG wird im Rahmen des
Konzernabschlusses 2018 eine entsprechende Rückstellung bilden. Damit
verringert sich das prognostizierte EBITDA von EUR 54,7 Mio. auf EUR 52,2
Mio. Das EBT von prognostiziert EUR 13,7 Mio. verändert sich auf EUR 11,2
Mio. Liquiditätsseitig wurde hierfür ein diese Summe übersteigender Betrag
bereits seit dem vorletzten Geschäftsjahr vorgehalten. Die Urteilsverkündung
wird für Ende Mai 2019 erwartet. Über eine mögliche Revision wird die
Gesellschaft nach der Urteilsverkündung entscheiden.

Weitere Informationen: www.avesone.com


Kontakt
Aves One AG
Jürgen Bauer, Vorstand
T +49 (40) 696 528 350
F +49 (40) 696 528 359
E ir@avesone.com
www.avesone.com


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   Sprache:        Deutsch
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