DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aurubis AG / Änderung im                
Rückkaufprogramm Belegschaftsaktien                                            
Aurubis AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                     
                                                                               
28.11.2018 / 15:00                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 
2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016    
                                                                               
Die Aurubis AG hat am 8. November 2018 mitgeteilt, im Zeitraum vom 9. November 
2018 bis zum 28. November 2018 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 23.000      
Aktien der Aurubis AG (ISIN DE0006766504) zu erwerben. Der Aktienrückkauf      
sollte auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von  
EUR 1.025.460,00 begrenzt sein.                                                
                                                                               
Aufgrund des derzeit niedrigeren Kurses der Aktie der Aurubis AG muss der      
größtmögliche Geldbetrag, der dem Programm zugewiesen wird, auf insgesamt EUR  
1.300.000,00 erhöht werden. Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt   
nunmehr 25.000 Aktien der Aurubis AG (ISIN DE0006766504).                      
                                                                               
Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem        
Belegschaftsaktienprogramm der Aurubis AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der      
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu       
erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 25.000 Aktien
hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der Aktien der Aurubis AG während   
des oben genannten Rückkaufzeitraums ab.                                       
                                                                               
Diese Mitteilung bezieht sich auf den Rückkauf von Aktien, die im Rahmen des   
Belegschaftsaktienprogramms 2018 ausgegeben werden.                            
                                                                               
Die Aurubis AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.  
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den
anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der         
Kommission vom 8. März 2016 durchführen.                                       
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend     
Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der          
Kommission vom 8. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs
der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Aurubis AG trifft. Die Aurubis 
AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts    
nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme anwendbaren
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der         
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 gebunden.
                                                                               
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den XETRA-Handel der Frankfurter      
Wertpapierbörse. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase
und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser
Phase nicht geändert.                                                          
                                                                               
Die Aktien der Aurubis AG werden zu Marktpreisen und unter Beachtung der       
Volumenbeschränkungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052   
der Kommission vom 8. März 2016 erworben.                                      
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,   
jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.                       
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden          
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Aurubis AG über den Verlauf 
des Rückkaufprogramms unter www.aurubis.com gemäß der gesetzlichen Bestimmungen
berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe  
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.                           
                                                                               
Hamburg, im November 2018                                                      
                                                                               
Aurubis AG                                                                     
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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28.11.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch        

Unternehmen: Aurubis AG     

             Hovestrasse 50 

             20539 Hamburg  

             Deutschland    

Internet:    www.aurubis.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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752311  28.11.2018