Die Bafin erklärte, ihr liege keine Tätigkeitsanzeige von Ontake Research oder den dahinter stehenden Personen vor. Eine solche Meldung an die Wertpapieraufsicht müssen nach dem WpHG alle Personen oder Unternehmen abgeben, die Analysen über in Deutschland gelistete Firmen verbreiten, aber keine zugelassenen Wertpapier- oder Fondshäuser sind. Zudem fehlten im Internet-Auftritt von Ontake Research die vorgeschriebenen Angaben über die dafür verantwortlichen Personen oder den Sitz der Firma.