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INGOLSTADT (dpa-AFX) - Die in der Dieselaffäre gegen Audi verhängte Millionenbuße dürfte in die bayerische Landeskasse fließen. Die geschädigten Verbraucher hingegen könnten leer ausgehen. Laut dem Ordnungswidrigkeitenrecht stehen sowohl der Ahndungs- als auch der Abschöpfungsteil der Geldbuße dem Staatshaushalt zu, wie Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag erklärte.

Gleichzeitig forderte er: "Geldbußen, die unsere Staatsanwaltschaften gegen Unternehmen verhängen, müssen künftig unmittelbar auch den Geschädigten zugutekommen. Es darf nicht weiter sein, dass Geldbußen gegen Unternehmen ausschließlich dem Staatshaushalt zufließen."

Es sei bereits nach geltendem Strafrecht möglich, dass etwa die Tatbeute oder andere Vermögensgegenstände an die Opfer der Straftat zurückgegeben oder diese so entschädigt werden können. "Das muss künftig auch bei gegen Unternehmen verhängten Geldbußen möglich sein", erklärte der CSU-Politiker.

Die Staatsanwaltschaft München hatte gegen Audi mit Hauptsitz in Ingolstadt wegen Verfehlungen im Dieselskandal eine Geldbuße von 800 Millionen Euro verhängt. In einem ähnlichen Verfahren der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen die Konzernmutter Volkswagen war das Bußgeld ebenfalls an die zugehörige Landeskasse (Niedersachsen) gegangen./tst/maa/DP/jha