BRAUNSCHWEIG (awp international) - Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einem VW-Kunden wenig Hoffnung auf Erfolg für seine Schadenersatzklage gemacht. In wesentlichen Punkten teilt der Senat die Auffassung des Landgerichts, das die Klage zuvor abgewiesen hatte. Dies wurde bei der Berufungsverhandlung am Dienstag deutlich. Der Kläger fordert laut einer Gerichtssprecherin die Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41 000 Euro oder zumindest Schadenersatz für sein 2010 gekauftes Auto (Az.: 7 U 134/17).

Das Unternehmen sah sich nach der Verhandlung in seiner Rechtsposition gestärkt. Das Gericht habe bestätigt, dass dem Kläger keine Ansprüche gegen die Volkswagen AG zustünden, sagte ein VW-Rechtsanwalt. Eine Entscheidung soll es am 5. Februar geben.

Der VW-Konzern sieht sich in dem Skandal weiterhin einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Allein beim Landgericht Braunschweig sind nach Angaben der Sprecherin rund 3000 Klagen mit einem Streitwert von etwa 900 Millionen Euro eingegangen. Davon seien mittlerweile fast 700 Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht gelandet. Rund 400 Verfahren hätten sich aber erledigt. Erst vor wenigen Tagen hatten mehr als 18 700 Besitzer manipulierter Diesel beim Landgericht Braunschweig über die Internetplattform Myright eine Schadenersatzklage gegen VW eingereicht.

Mitte Dezember war die Hoffnung vieler Dieselfahrer auf ein höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Ansprüchen im Abgasskandal geplatzt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hat. Es wäre die erste Verhandlung überhaupt über eine Diesel-Klage in letzter Instanz am BGH gewesen. (Az. VIII ZR 78/18)./bch/DP/mis