DGAP-News: AUDI Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

15.04.2019 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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AUDI AKTIENGESELLSCHAFT INGOLSTADT 130. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI AG Am Donnerstag, den 23. Mai 2019 findet um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm, NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm, die 130. Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.


TAGESORDNUNG

 
1 / Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch
 
  Die genannten Unterlagen können im Internet unter
 
  audi.com/hauptversammlung
 
  eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
 
  Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
 
2 / Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
 
  Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn Rupert Stadler wegen der noch andauernden Untersuchungen zur Dieselthematik für das Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen.
 
3 / Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
 
  Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen.
 
4 / Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
 
  Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem anzupassen. Bei der Anpassung wurde der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt.
 
  Das neue System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist unter 'Weitere Angaben und Hinweise' im Anschluss an die Tagesordnung dargestellt.
 
  Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
 
5 / Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2019
 
  Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2019 zu bestellen.
 

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 43.000.000.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2019 angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des 16. Mai 2019 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes jeweils in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache der nachfolgend angegebenen Adresse zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 2. Mai 2019, zu beziehen.

Anmeldestelle:

per Post: AUDI AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax: + 49 89 30903-74675
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

/ Bedeutung des Nachweisstichtages

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.

VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN

Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post, per Telefax oder elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden.

Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und 135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der Vollmacht mit diesen abzustimmen.

Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nehmen sie zum Beispiel keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von Anträgen (zum Beispiel Quorenbildung) entgegen.

Aktionäre, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen, können hierzu das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt an folgende Anschrift zu senden:

per Post: AUDI AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax: + 49 89 30903-74675
per E-Mail: vollmacht.hv2019@audi.de

Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2019 dort zugegangen sein.

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen bzw. für deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen unter

audi.com/hauptversammlung
 

auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung dieses Systems sind die Daten erforderlich, welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten System ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen bzw. deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen im Unterschied zu den sonstigen Übermittlungswegen bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung möglich.

Vollmachten, die auf einem anderen Übertragungsweg als dem internetbasierten System erteilt wurden, können über das internetbasierte System nicht geändert oder widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die Aktionäre auf der oben genannten Internetseite.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Absatz 3 Aktiengesetz).

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der erteilten Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Alle Aktionäre der AUDI AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Redebeiträge des Vorstands auf Anordnung des Versammlungsleiters im Internet unter

audi.com/hauptversammlung
 

verfolgen.

Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über das internetbasierte System verfolgen. Für die Nutzung sind die Daten erforderlich, welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der Internetadresse

audi.com/hauptversammlung
 

/ Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 22. April 2019, schriftlich zugehen. Wir bitten um Übersendung an folgende Adresse:

per Post: AUDI AG
Auto-Union-Straße 1
I/FU-23
Finanzkommunikation/Finanzanalytik
'Hauptversammlung 2019'
85045 Ingolstadt

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen. Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet. Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter

audi.com/hauptversammlung
 

veröffentlicht.

/ Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 bzw. 127 Aktiengesetz

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 Aktiengesetz Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

audi.com/hauptversammlung
 

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 8. Mai 2019, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.

Gemäß § 127 Aktiengesetz gelten diese Regelungen sinngemäß und mit den in § 127 Aktiengesetz enthaltenen Einschränkungen für einen etwaigen Wahlvorschlag eines Aktionärs.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

/ Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die nachfolgend genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

/ Adresse für Anträge, Wahlvorschläge und vorab gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts

Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz sowie vorab gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz bitten wir an folgende Anschrift zu senden:

per Post: AUDI AG
Auto-Union-Straße 1
I/FU-23
Finanzkommunikation/Finanzanalytik
'Hauptversammlung 2019'
85045 Ingolstadt
per Telefax: + 49 841 89-30900
per E-Mail: ir@audi.de

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Informationen sind gemäß § 124a Aktiengesetz ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

audi.com/hauptversammlung
 

zugänglich:

-

der Inhalt dieser Einberufung

-

eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll

-

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen

-

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

-

zudem nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Anträge bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht

ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt.


Wir freuen uns, Sie in Neckarsulm begrüßen zu dürfen.

 

Ingolstadt, im April 2019

AUDI AG

Der Vorstand

 

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

/ Angaben zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat beschlossen, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder anzupassen. Bei der Anpassung wurde der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt. Das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt die Vorgaben des Aktiengesetzes vollständig um. Zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) haben Vorstand und Aufsichtsrat am 21. Februar 2019 eine Ergänzung der Entsprechenserklärung vom 29. November 2018 abgegeben.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

// Überblick

Das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Wesentlichen aus dem Vergütungssystem des Vorstands der Volkswagen AG abgeleitet. Es stärkt den Konzerngedanken durch eine stärkere Orientierung am Konzernergebnis und stellt die gemeinsame Leistung der Vorstandsmitglieder in den Vordergrund. Das neue System enthält aktienorientierte Vergütungselemente und folgt der Empfehlung des DCGK, die variable Vergütung zukunftsgerichtet zu gestalten. Zudem berücksichtigt das neue System über Malus- und Clawback-Regelungen Integrität und Compliance der Vorstandsmitglieder.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich künftig zusammen aus einem fixen sowie zwei variablen Vergütungsbestandteilen, bestehend aus einem Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Langzeitbonus ('LZB') in Form eines sogenannten zukunftsbezogenen Performance-Share-Plans mit dreijähriger Laufzeit. Der Jahresbonus macht 40 Prozent und der LZB 60 Prozent der variablen Vergütung aus.

// Jahresbonus

Der Jahresbonus bemisst sich an der Konzern- und Markenperformance des jeweiligen Geschäftsjahres, anhand der operativen Umsatzrendite (RoS) und der Kapitalrendite (RoI). Beide Komponenten werden zu je 50 Prozent in die Ermittlungen des Bonusbetrags einbezogen. Im Einführungsjahr 2019 orientiert sich der Jahresbonus zu 100 Prozent an der Marke Audi. Ab 2020 orientiert sich der Jahresbonus zu 50 Prozent an der Konzernzielerreichung und zu 50 Prozent an der Markenzielerreichung Audi. Der Jahresbonus ist nur bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte zu zahlen. Die Höhe des Auszahlungsbetrags ermittelt sich unter Berücksichtigung der Komponente 'Kultur und Integrität'.

// Performance-Share-Plan

Der LZB wird Vorstandsmitgliedern künftig in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LZB wird der jährliche Zielbetrag auf Grundlage des Anfangskurses der Volkswagen Vorzugsaktie in virtuelle Vorzugsaktien der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt.

Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Die finale Anzahl der Performance Shares errechnet sich aus der Anzahl der zum Beginn der Performance-Periode bedingt zugeteilten Performance Shares multipliziert mit dem arithmetischen Mittel der jährlichen EPS-Zielerreichungen über die Performance-Periode. Aus der finalen Stückzahl der Performance Shares multipliziert mit der Summe aus dem Aktienkurs am Ende der Performance-Periode und der während der Performance-Periode pro Vorzugsaktie ausgezahlten Dividende ermittelt sich der Auszahlungsbetrag unter Berücksichtigung der Komponente 'Kultur und Integrität'.

Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 Prozent des Zielbetrags begrenzt.

Sämtliche Performance Shares verfallen ersatz- und entschädigungslos in bestimmten sogenannten Bad-Leaver-Fällen, zum Beispiel bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund vor Ende der Performance-Periode.

// Abgestufte Bestandssicherung

Bei der Umstellung vom rückwärtsgerichteten Long Term Incentive ('LTI') auf den zukunftsbezogenen LZB entsteht eine Auszahlungslücke. Die für das Geschäftsjahr 2018 individuell ausbezahlte Direktvergütung, bestehend aus der Jahressumme der monatlichen Gehaltszahlungen, dem Persönlichen Leistungsbonus ('PLB'), dem Unternehmensbonus ('UB') und dem LTI, wird über drei Jahre abgestuft abgesichert. Diese abgestufte Bestandssicherung beträgt für das Geschäftsjahr 2019 100 Prozent, für 2020 90 Prozent und für 2021 80 Prozent der individuell ausgezahlten Direktvergütung für das Geschäftsjahr 2018. Nach Ablauf der Performance-Share-Pläne für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 wird jeweils geprüft, ob der tatsächliche Betrag, der sich aufgrund des Performance-Share-Plans ergibt, über dem Betrag liegt, den die Vorstandsmitglieder aufgrund der abgestuften Bestandssicherung vorab erhielten; ist das der Fall, erhalten die Vorstandsmitglieder den Differenzbetrag ausbezahlt.

// Komponente 'Kultur und Integrität' (Malus und Clawback)

Mit dem neuen System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird eine Komponente 'Kultur und Integrität' eingeführt. Es besteht die Möglichkeit, bei individuellem Fehlverhalten die variable Vergütung je nach Schwere des Fehlverhaltens zu reduzieren ('Malus') bzw. zurückzufordern ('Clawback').

/ Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht zur Organisation und Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die AUDI AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:

audi.com/hauptversammlung


15.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUDI Aktiengesellschaft
Auto-Union-Straße 1
85045 Ingolstadt
Deutschland
Telefon: +49 841 8940300
Fax: +49 841 8930900
E-Mail: vollmacht.hv2019@audi.de
Internet:http://www.audi.com/hauptversammlung
ISIN: DE0006757008, DE0006757024
WKN: 675700, 675702
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart

 
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800147  15.04.2019 

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