Auden AG fordert die Auden Group GmbH zur Einzahlung der ausstehenden Einlagen auf

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DGAP-Ad-hoc: Auden AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Auden AG fordert die Auden Group GmbH zur Einzahlung der ausstehenden
Einlagen auf

29.12.2017 / 16:44 CET/CEST
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Berlin, den 29. Dezember 2017 - Die Auden AG hat ihre Aktionärin, die Auden
Group GmbH, aufgefordert, die Einzahlung der ausstehenden Einlagen in das
Grundkapital aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen vom Dezember 2016 bis
zum 12. Januar 2018 vorzunehmen. Die Aufforderung über eine Zahlung von
1.521.300,00 Euro auf den Ausgabebetrag für die gezeichneten Aktien wurde
gem. § 63 Abs. 1 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Auden Group GmbH hatte sich bei der genannten Kapitalerhöhung gegenüber
der Auden AG verpflichtet, insgesamt knapp 2,1 Millionen Aktien zu zeichnen
und zu übernehmen. Allerdings ist die Auden Group GmbH ihrer Verpflichtung
zur Einzahlung auf das Grundkapital und zur Zahlung des darüber
hinausgehenden Bezugspreises bis heute nicht im vollem Umfang nachgekommen.
Somit hat die Auden AG gegenüber der Auden Group GmbH derzeit eine Forderung
in Höhe von rund 11,9 Millionen Euro. Die Auden Group GmbH führt an,
ihrerseits Forderungen in Höhe von ca. 9,4 Millionen Euro gegen die Auden AG
unter anderem im Zusammenhang mit Anteilskäufen von Beteiligungen für die
Auden AG zu haben. Diese Forderungen werden dem Grund und der Höhe nach
bestritten und unterliegen einer detaillierten Prüfung durch die Verwaltung
der Auden AG, die gegebenenfalls einen externen Prüfer zur Untersuchung der
Vorfälle hinzuzieht. Hintergrund dieser Forderungen sind heutige
Beteiligungen der Auden AG, die der Auden AG unstreitig gehören, die
allerdings von der Auden Group GmbH bezahlt wurden. Im eventuellen Falle
einer möglichen Aufrechnung der wechselseitigen Forderungen, wäre die
Kapitalerhöhung aus Dezember 2016 weitgehend vollzogen, mit Ausnahme der
Einzahlung auf das Grundkapital, zu der eine Aufrechnung ausgeschlossen ist.
Sofern sich eine Aufrechnung ergeben sollte, prüft der Vorstand die
Möglichkeit einer Beschlussfassung durch die Aktionäre über eine solche
Maßnahme auf der kommenden Hauptversammlung der Auden AG. Der Vorstand
behält sich im Zusammenhang mit der nicht vollständig eingezahlten
Kapitalerhöhung zivil- als auch strafrechtliche Maßnahmen gegen ehemalige
Organe der Auden AG ausdrücklich vor.


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'einschätzen', 'werden' oder ähnliche Begriffe erkennbar sind. Solche
vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und
bestimmten Annahmen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich
bergen können. Die von der Auden AG tatsächlich erzielten Ergebnisse können
von den Feststellungen in den zukunftsbezogenen Aussagen erheblich
abweichen. Die Auden AG übernimmt keine Verpflichtung, diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der
erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

Kontakt:
Auden AG
Herr Reyke Schult
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 / 983 222 05
Fax: +49 (0)30 / 885 349 32

E-Mail: ir@auden-ag.com


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   E-Mail:         info@auden-ag.com
   Internet:       www.auden.com
   ISIN:           DE000A161440
   WKN:            A16144
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board),
                   Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange



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