Auden AG: Nachfrist gemäß §64 Aktiengesetz

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Auden AG: Nachfrist gemäß §64 Aktiengesetz

31.01.2018 / 15:00
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Berlin, den 31.01.2018 - Die Auden AG hat am 29. Dezember 2017 ihre
Aktionärin, die Auden Group GmbH aufgefordert, die ausstehende Einzahlung
der Einlage auf das Grundkapital aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen
vom Dezember 2016 zu leisten. Mit Fristende zum 12. Januar 2018 ist die
Forderung von 1.521.300,00 Euro noch immer offen. Auch die Forderung
gegenüber der Auden Group GmbH in Höhe von rund 11,9 Millionen Euro aus dem
Bezugspreis der Aktien besteht weiterhin in ungeänderter Höhe fort.

Somit wird der Auden Group GmbH nach §64 Aktiengesetz eine Nachfrist bis zum
30. April 2018 gesetzt. Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesanzeiger
ist per heute, dem 31. Januar 2018 erfolgt. Die Veröffentlichung ist
Voraussetzung für einen Einzug der Aktien, sollte die Auden Group GmbH ihrer
Verpflichtung zur Einzahlung des Grundkapitals nicht bis zum 30. April 2018
nachkommen.


Disclaimer:

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen
enthalten, die durch Formulierungen wie 'erwarten', 'wollen',
'antizipieren', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'anstreben',
'einschätzen', 'werden' oder ähnliche Begriffe erkennbar sind. Solche
vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und
bestimmten Annahmen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich
bergen können. Die von der Auden AG tatsächlich erzielten Ergebnisse können
von den Feststellungen in den zukunftsbezogenen Aussagen erheblich
abweichen. Die Auden AG übernimmt keine Verpflichtung, diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der
erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

Kontakt:
Auden AG
Herr Reyke Schult
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 / 983 222 05
Fax: +49 (0)30 / 885 349 32

E-Mail: ir@auden-ag.com


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   E-Mail:         info@auden-ag.com
   Internet:       www.auden.com
   ISIN:           DE000A161440
   WKN:            A16144
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board),
                   Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange



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