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ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals

04.03.2020 / 19:10 CET/CEST
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ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals

München, 4. März 2020

Aufsichtsrat und Vorstand der ATOSS Software AG haben heute entschieden, der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2020 - neben der bereits im Januar dieses Jahres angekündigten Beschlussfassung über die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 2,55 je Aktie - die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 3.976.568 auf EUR 7.953.136 (§§ 207 ff. AktG) vorzuschlagen. Hierbei ist beabsichtigt, die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 3.976.568 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchzuführen, so dass auf je eine alte Aktie eine neue Aktie ausgegeben wird. Die neuen Aktien sind vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung der Hauptversammlung ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister wird automatisch für jede bestehende Aktie eine neue Aktie ausgegeben. Infolge der dann um den Faktor 2 (Aktiensplit) gestiegenen Anzahl an Aktien der Gesellschaft wird erwartet, dass sich deren Börsenkurs entsprechend anpasst.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2020 mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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