STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen anhaltender Gesundheitsgefahren verurteilt, die von einem großen Stahlwerk im Süden des Landes ausgehen. Der italienische Staat sei bislang unzureichend gegen die Risiken vorgegangen und habe damit die Menschenrechte der Anwohner in der Nähe des Werks verletzt, urteilte das Straßburger Gericht am Donnerstag (Beschwerdenummern 54414/13 und 54264/15). Das Urteil kann noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Beschwert hatten sich mehr als 150 italienische Bürger, die in der Nähe des Werks des Stahlherstellers Ilva in Taranto (Apulien) leben. Studien hatten gezeigt, dass viele Krankheiten der Anwohner auf Verschmutzungen aus der Anlage zurückzuführen sind - darunter Tumore und Kreislauferkrankungen. 2013 eröffnete die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht gegen Italien, weil die Fabrik die EU-Standards für Industrieemissionen nicht einhalte. Der Stahlkonzern ArcelorMittal hatte Ilva gekauft.

Italiens Behörden hätten sich zwar bemüht, die Anlage sauberer zu machen und die Gesundheitsrisiken einzuschränken, argumentierte nun das Gericht. Aber das Prozedere sei "extrem langsam". So sei etwa die Umsetzung eines Umweltplans aus dem Jahr 2014 auf das Jahr 2023 verschoben worden. Die italienische Regierung habe zudem Dekrete erlassen, mit denen der Fortbetrieb der Anlage trotz der Gesundheitsgefahren gesichert werden sollte. Die populistische Fünf-Sterne-Bewegung hatte sich im Wahlkampf für die Schließung des Werkes stark gemacht - seit sie in der Regierung sitzt, ist die Partei aber eingeknickt.

Das Exekutivorgan des Europarats, das Ministerkomitee, müsse Italien nun mitteilen, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden müssten, hieß es. Der Umweltplan müsse so schnell wie möglich umgesetzt werden./vio/DP/fba