Das Vorgehen der Alphabet-Tochter Google sei zwar "unrechtmäßig" gewesen, allerdings hätten die Kläger keinen Schaden davongetragen, urteilte Richter Mark Warby vom High Court in London am Montag. Nutznießer einer Klage wären nur die Anwälte sowie diejenigen gewesen, die diese finanziert hätten.

Der Fall war von dem Verbraucheraktivisten Richard Lloyd vorgebracht worden. Er geht davon aus, dass Google bei den Betroffenen die Datenschutzeinstellungen der Apple-Smartphones umging und deswegen die Online-Suchaktivitäten verfolgen konnte. Lloyd forderte, dass der Technologiekonzern mehrere Hundert Dollar an jeden der rund 4,5 Millionen Betroffenen zahlt. Ihm zufolge haben sich 200.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen. Diese will Lloyd nun um Erlaubnis bitten, um in Berufung zu gehen. Google begrüßte das Urteil des Gerichts.