Ein US-Gericht hob die Anordnung, dass Pharmafirmen in der TV-Werbung auch den Preis für ihre Produkte nennen müssen, auf. Merck, Eli Lilly und Amgen hatten sich gegen die Vorschrift, die am Dienstag in Kraft treten sollte, zur Wehr gesetzt. Das Ministerium für Gesundheitspflege (HHS) sei nicht befugt gewesen, eine solche Entscheidung zu treffen, da sie der US-Kongress nicht dazu ermächtigt habe, urteilte Bezirksrichter Amid Mehta am Montag in Washington. Ein Sprecher des US-Präsidialamtes kritisierte das Urteil. Es sei empörend, dass ein Richter, den Trumps Vorgänger Barack Obama ernannt habe, entscheide, dass dem Volk die hohen Preise verheimlicht werden sollten. Patienten und ihre Familien seien die Opfer der Entwicklung.

Trump hat die Pharmafirmen wiederholt für die nach seiner Meinung zu hohen Preise für Medikamente kritisiert. Zur Senkung der Kosten sollte auch beitragen, dass die Bürger die Listenpreise für beworbene Mittel erfahren. Die Pharmafirmen argumentierten jedoch, die Listenpreise könnten Patienten mit Versicherungsschutz verwirren und dazu führen, dass sie keine medizinische Hilfe in Anspruch nehmen würden. Zudem würden die Listenpreise nicht die tatsächlichen Kosten für die Kunden widerspiegeln, weil darin unter anderem mit den Krankenkassen verhandelte Preisnachlässe und Rabatte nicht enthalten seien.