Amazon com : Google geht gegen EU-Kartellstrafen vor
Am 12. Februar 2020 um 07:46 Uhr
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Brüssel (Reuters) - Die Google-Mutter Alphabet will vor Europas zweithöchstem Gericht gegen die erste von drei saftigen EU-Kartellstrafen vorgehen.
Die EU-Regulierungsbehörden hatten gegen das Online-Unternehmen in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro (2,6 Milliarden Dollar) verhängt. In der Begründung hieß es, Google benachteilige kleinere europäische Preisvergleichsportale bei der Berücksichtigung in Suchergebnissen, bevorzuge weiterhin sein eigenes Preisvergleichsangebot und halte sich damit nicht an EU-Vorgaben. "Die Entscheidung ist falsch in Bezug auf das Gesetz, die Fakten und die Wirtschaft. Shopping-Anzeigen haben den Menschen immer geholfen, die Produkte, die sie suchen, schnell und einfach zu finden und Händlern geholfen, potenzielle Kunden zu erreichen", so Google in einer Stellungnahme.
Die entscheidende Frage ist, ob Selbstbevorzugung wettbewerbswidrig ist und ob Amazon und eBay direkte Konkurrenten darstellen. Für die Befürworter der Kartellstrafe dreht sich der Fall um die Rolle Google als zentraler Online-Gatekeeper. "Googles Suchdienst fungiert als De-facto-Königsmacher. Wenn sie nicht gefunden werden, kann ihnen keiner folgen. Kein Unternehmen sollte diese Position missbrauchen dürfen, um seine eigenen Dienste auf Kosten von Wettbewerbern und Verbrauchern zu bewerben", sagte Rechtsanwalt Thomas Hoppner, der Google-kritische Unternehmen vertritt. "Das Urteil wird Auswirkungen auf eine Vielzahl von Branchen haben, die von einer fairen Rangfolge ihrer Dienste in der Google-Suche abhängig sind", sagte er. Die Entscheidung des Gerichts könnte wegweisend für den zukünftigen Umgang der Europäischen Union mit US-Firmen und möglichem Marktmissbrauch sein und wird im kommenden Jahr erwartet.
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).