Künftig müssen Verkaufsplattformen im Internet wie Amazon und Ebay dafür sorgen, dass auch ausländische Händler bei den Finanzämtern registriert sind. Geschieht dies nicht, stehen die Internetkonzerne für die Steuerausfälle in der Haftung. Grundsätzliche Zustimmung kam von Handelsverbänden in Deutschland, die aber zugleich vor einem zu hohen bürokratischen Aufwand warnten.

Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier monierte, dass nicht nur ausländische, sondern auch inländische Händler Bescheinigungen vorlegen müssten. "Das führt zu erheblichem Aufwand, obwohl inländische Anbieter ohnehin in Deutschland erfasst sind und regelmäßig geprüft werden." Außerdem fehle es an einer digitalen Lösung, denn die Verwaltung könne entsprechende Anträge und Bescheinigungen bis auf weiteres nicht digital bearbeiten. Der Bundesverband Online-Handel fordert eine Fristverlängerung für die über 200.000 deutschen kleinen und mittleren Händler. Andernfalls führe die Umsetzung des neuen Gesetzes im Weihnachtsgeschäft zu einer Gefährdung des Online-Handels in Deutschland.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung ab 2019 verhindern, dass Anbieter, vor allem aus Fernost, wissentlich oder unwissentlich die Umsatzsteuer von 19 Prozent in Deutschland nicht zahlen. "Wir dulden nicht, dass Händler auf Online-Marktplätzen handeln, ohne dafür Umsatzsteuern abzuführen", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Ehrliche Unternehmer wolle man vor Wettbewerbsnachteilen schützen. Der Schaden für den Fiskus durch die Unterschlagung der Steuer wird auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt.

Die Finanzminister Baden-Württembergs und Hessens, Edith Sitzmann und Thomas Schäfer, lobten den Beschluss des Kabinetts, mit dem sich der Bund einer Initiative der Länder angeschlossen habe. Sie verwiesen auf Zahlen beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln, wo sich die Zahl registrierter Online-Händler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan von Mai 2017 bis Ende Juli auf 2835 mehr als versechsfacht habe.