Die Plattform müsse die Identität der Vermieter an die Stadtverwaltung übermitteln, entschied das Verwaltungsgericht München in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil. Nur so könne Deutschlands drittgrößte Stadt Bußgelder gegen Gastgeber verhängen, die ihre Wohnung illegal als Urlaubsdomizil vermieten. Airbnb könne gegen das Urteil Berufung einlegen und müsse bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung keine Vermieterdaten preisgeben.

Die aufstrebende Online-Plattform sieht sich weltweit in einer Reihe von Städten dem Vorwurf ausgesetzt, zur Zweckentfremdung der ohnehin knappen Wohnungen durch die Vermietung an Touristen und Geschäftsreisende beizutragen. München verbietet Eigentümern und Mietern, ihre Wohnungen ohne Genehmigung länger als acht Wochen im Jahr an Gäste zu vermieten. Die bayerische Landeshauptstadt droht dafür Bußgelder von bis zu einer halben Million Euro an.

Allerdings steht die Stadtverwaltung vor dem Problem, dass Gastgeber die Unterkünfte auf Airbnb anonym anbieten, so dass die Fahnder ihnen nur schwer auf die Spur kommen. Diese Tür will das Verwaltungsgericht nun öffnen. Die Europa-Tochter von Airbnb könne sich nicht darauf berufen, sie sei aufgrund ihres Sitzes in Irland nicht an die deutschen Vorschriften gebunden.

Ähnlich wie die Münchner Richter hatte bereits im März das Verwaltungsgericht Berlin argumentiert, als Airbnb sich gegen Auskunftsforderungen der Stadtverwaltung wehrte. Allerdings gewann Airbnb diesen Prozess, weil die Richter entschieden, dass sich die Stadt an die falsche Niederlassung des US-Konzerns gewandt habe. Verantwortlich sei nicht die deutsche, sondern die irische Tochtergesellschaft.

Airbnb-Mitgründer Nathan Blecharczyk sagte dem "Handelsblatt" (Donnerstagaufgabe), seiner Ansicht nach müsse es Regeln geben, die sein Unternehmen gemeinsam mit den Städten erarbeiten wolle. Blecharczyk wies die Annahme zurück, dass Airbnb mitverantwortlich für den Anstieg von Wohnungsmieten sei. Die Plattform habe darauf keinen nennenswerten Effekt.

Blecharczyk rechnet seinem Unternehmen bei dem anstehenden Börsengang, den die Branche für 2019 erwartet, große Chancen aus. "Wir können eines Tages so groß sein wie Amazon oder Google", sagte er in dem Interview. "Wir wollen im Juli nächsten Jahres bereit sein für die Börse." Ein genaues Datum für das Debüt stehe aber noch nicht fest.

Erstmals äußerte sich das Unternehmen auch zu den Zahlen für das Deutschlandgeschäft. Allein in den zwölf Monaten bis Ende Juni hätten 3,6 Millionen Menschen Airbnb genutzt, um nach Deutschland zu reisen, so Blecharczyk. "Umgekehrt sind fast sieben Millionen aus Deutschland heraus über Airbnb in die ganze Welt gereist."

Die Plattform wachse weltweit. Im Kerngeschäft mit Home-Sharing verzeichne Airbnb inzwischen 400 Millionen Gäste. Die Buchungen von Geschäftskundenreisen über "Airbnb for Work" hätten sich in den vergangenen beiden Jahren im Vergleich zum Vorjahr jeweils verdreifacht.