HAMBURG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Verbraucherschützer haben die Praxis mancher Versicherer kritisiert, Riester-Sparer in bestimmten Fällen doppelt zur Kasse zu bitten. Bei einer Umfrage gaben 15 von 34 Versicherungsunternehmen an, bei zulagenbedingten Änderungen des Beitrags erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben, wie aus einer Erhebung der Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg hervorgeht. Die doppelte Berechnung belaste vor allem Riester-Sparer mit Kindern, kritisierte Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen.

Verbraucher, die für laufende Verträge nach der Geburt des Nachwuchses Kinderzulagen erhalten und entsprechend ihren Eigenbeitrag senken, werden demnach von einigen Versicherern noch einmal zur Kasse gebeten. Wenn sie nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Eigenbeitrag für die Riester-Rente wieder erhöhen, zahlten sie erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Das widerspreche der Intention des Gesetzgebers, kritisierte Klug. "Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert."

Ähnliche Doppelbelastungen ergeben sich den Angaben zufolge auch für Verbraucher mit schwankenden Einkünften und sich dadurch ändernden Eigenbeiträgen. Betroffen seien zudem Riester-Sparer, sofern sie nach der jüngsten Erhöhung der Grundzulage ihren Eigenbeitrag entsprechend gesenkt hätten.

Der Versicherungsverband GDV erklärte auf Anfrage, aufgrund der komplexen Riester-Fördersystematik könne es in wenigen, besonderen Fallkonstellationen zu einer zusätzlichen Abschlusskostenbelastung kommen. Geschätzt dürften weniger als einer von 1000 Riester-Kunden betroffen sein.

Die Marktwächter hatten zum Jahreswechsel 85 Versicherungsunternehmen angeschrieben, 10 Unternehmen gaben an, kein Riesterprodukt zu anzubieten, 34 Assekuranzen antworteten auf die Anfrage./mar/DP/zb