DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052
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29.07.2019 / 16:09
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München, den 29.07.2019

Im Zeitraum vom 22. Juli 2019 bis einschließlich 25. Juli 2019 hat die Allianz SE insgesamt 290.436 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: 
 

Datum Stück       Aktien Durchschnittskurs (EUR)
22.07.2019  53.804 214,7463
23.07.2019  8.474 215,6508
24.07.2019  67.670 215,1781
25.07.2019  160.488 213,2890

 
 
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. März 2019 bis einschließlich 25. Juli 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 7.098.195 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com)



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
Königinstr. 28
80802 München
Deutschland
Internet: www.allianz.com

 
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