BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesfinanzministerium will die Kosten beim Verkauf von Lebensversicherungen zum Schutz von Verbrauchern begrenzen. Die Provision für Vermittler bei Vertragsabschluss soll auf maximal 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt werden, die Kunden während der Laufzeit des Vertrages zahlen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet. Wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden - zum Beispiel eine geringe Stornoquote, kann die Provision auf insgesamt 4 Prozent angehoben werden.

Die Vertriebskosten für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen seien oftmals noch zu hoch, hieß es. "Durch zu üppige Vergütungen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen entstehen hierdurch auch Fehlanreize zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher". Versicherungsvermittler könnten anstatt einer möglichst ergebnisoffenen Beratung auf einen Vertragsabschluss hinwirken.

Nach Erfahrungen von Verbraucherschützern liegt die Provision beim Abschluss einer Lebensversicherung je nach Vertriebsweg aktuell zwischen 2,5 und 3,5 Prozent. Dabei handelt es sich allerdings um Durchschnittswerte, höhere Sätze sind nicht ausgeschlossen.

Verbraucherschützer fordern seit langem ein Provisionsverbot. Eine Begrenzung könnte aber ein sinnvoller Zwischenschritt sein. Dadurch könnten die Kosten von Kapitallebensversicherungen sinken, sollten die Unternehmen die Einsparungen an ihre Kunden weitergeben, hatte Versicherungsexperte Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) argumentiert.

Die Verzinsung des Altersvorsorge-Klassikers war in den vergangenen Jahren gesunken, weil es Versicherern wegen der Zinsflaute am Finanzmarkt immer schwerer fällt, die hohen Zinsversprechen der Vergangenheit zu erwirtschaften. Je schmaler die Rendite einer Lebensversicherung ausfällt, desto stärker fallen die Kosten ins Gewicht.

Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Gerhard Schick, seit kurzem Vorstand der Bürgerbewegung "Finanzwende", kritisierte: "Ein Provisionsdeckel löst das Problem nicht, dass die Anreize im Vertrieb falsch gesetzt sind." Notwendig sei eine ganzheitliche Finanzberatung ohne Verkaufsinteressen.

Die Versicherungswirtschaft lehnte den Provisionsdeckel weiterhin ab. "Wir sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf in wichtigen Punkten des Entwurfs", erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Regelungen zur Restschuldversicherung schössen deutlich über das Ziel hinaus.

Die Abschlussprovision für Restschuldversicherungen, die Verbraucher zur Absicherung von Krediten abschließen, soll dem Entwurf zufolge auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme begrenzt werden.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisierte den Entwurf. Es dürfe nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung gehe.

Das Entwurf wurde an die anderen Ministerien gegeben, die nun Stellung beziehen können./mar/DP/stw