DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

07.05.2019 / 16:04
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München, den 07.05.2019

Im Zeitraum vom 29. April 2019 bis einschließlich 03. Mai 2019 hat die Allianz SE insgesamt 523.258 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)

29.04.2019 125.000 213,9827
30.04.2019 132.210 213,9336
02.05.2019 133.109 215,1501
03.05.2019 132.939 214,6825

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. März 2019 bis einschließlich 03. Mai 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 4.915.019 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
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