DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

18.01.2019 / 15:02
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ALBIS Leasing AG Hamburg WKN 656 940 // ISIN DE0006569403 Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

Zur im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2019 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 28. Februar 2019
um 11.00 Uhr (MEZ),
im EMPORIO Tower, großer Saal im 2. UG, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg

ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH fristgemäß am 14. Januar 2019 eingegangen.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird - unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 4 gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG - aufgrund des Ergänzungsverlangens der Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, um folgende neue hiermit bekanntgemachte Tagesordnungspunkte 5 bis 6 ergänzt:

5.

Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit festlegt.

Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

'Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler bzw. dessen gerichtlich bestellten Nachfolger in dieser Hauptversammlung abberufen oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor oder zum Ende dieser Hauptversammlung anderweitig geendet hat oder enden wird, [Anmerkung des Vorstands: Im Hinblick auf die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats durch Herrn Marc Tüngler mit Wirkung zum Beginn der nächstmöglichen zu erreichenden Hauptversammlung hat sich dessen Abberufung gemäß Ziffer 1 des Abberufungsverlangen erledigt und ist die Bedingung bereits eingetreten] wird

 

Herr Alexander Eichner, wohnhaft in Berlin, Dipl.-Betriebswirt, Gründer der Unternehmensberatung transition-manager,

 

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen wird, in den Aufsichtsrat gewählt.

 

Es bestehen folgende Mitgliedschaften des Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder (ii) vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

(i)

Neschen Aktiengesellschaft, Bückeburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

(ii)

Keine

 

Nach Kenntnis der Manus Vermögensverwaltung GmbH steht der vorgeschlagene Kandidat Eichner im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen oder den Organen der Gesellschaft.'

Der Gesellschaft liegt der berufliche Werdegang des Herrn Eichner, den sie auf der Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie seine Versicherung gemäß §§ 100, 105 Aktiengesetz vor.

Begründung der Antragstellerin:

'(a)

Das amtierende Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler sollte durch die Manus Vermögensverwaltung GmbH bereits in der letzten Hauptversammlung zur Abwahl gestellt werden, zu der es aufgrund der schützenden Hand des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Aschermann nicht mehr gekommen ist.

Aufgrund der beschriebenen Vorkommnisse hält die Manus Vermögensverwaltung GmbH neben Herrn Tüngler auch Herrn Dr. Aschermann als Vertreter der Eigentümer des Unternehmens für nicht mehr tragbar. Sie hätte daher gegen Dr. Aschermann selbst einen Abwahlantrag gestellt, sofern dieser nicht bereits freiwillig zurückgetreten wäre.

(b)

Mit Herrn Eichner freut sich die Manus Vermögensverwaltung GmbH einen Kandidaten als neues Aufsichtsratsmitglied präsentieren zu können, der aufgrund seiner Qualifikationen für die anstehenden Aufgaben hervorragend geeignet ist. Der Lebenslauf von Herrn Eichner ist ebenfalls in Anlage beigefügt.'

6.

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018

Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung schlägt vor:

'Gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt die Hauptversammlung Herrn Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Rechtsanwalt, c/o Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt a.M. zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen vollumfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen (insbesondere sämtliche interne sowie externe Kommunikation von Vorstand und/oder Aufsichtsrat sowie die Kommunikation der beiden Organe untereinander in dem unten näher definierten Zeitraum) auszuhändigen. Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht und hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:

a)

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassung einschließlich des damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum 1. März 2018 bis 12. Juli 2018 (einschließlich) amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft führte dazu, dass die Gesellschaft mit Schreiben vom 10. Juli 2018 an Herrn Hans Otto Mahn und die Manus Vermögensverwaltung GmbH festgestellt hat, dass sowohl in Bezug auf die Aktien von Herrn Mahn als auch die Aktien der Manus Vermögensverwaltung GmbH der Rechtsverlust aus § 44 WpHG eingetreten sei? Zu prüfen ist hier insbesondere, warum die Gesellschaft erst am 10. Juli 2018 von einem Rechtsverlust ausging, obwohl sie bereits am 15. Juni 2018 ein Tagesordnungsergänzungsverlangen der Manus Vermögensverwaltung GmbH veröffentlicht hatte.

b)

Welches Verhalten (Handlung und /oder Unterlassung einschließlich des damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum 1. März 2018 bis 12. Juli 2018 (einschließlich) amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft führte dazu, dass die Aktionäre Hans Otto Mahn und Manus Vermögensverwaltung GmbH von der Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Juli 2018 ausgeschlossen wurden, obwohl der Gesellschaft noch rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung eine mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmte Stimmrechtsmitteilung zugegangen und ein etwaiger Meldeverstoß damit behoben worden war.'

Begründung der Antragstellerin:

 

'Der Ausschluss von Herrn Mahn und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der letzten ordentlichen Hauptversammlung haben die Auseinandersetzungen zwischen der Verwaltung und den Aktionären der Gesellschaft eskalieren lassen. Die Auseinandersetzung unter Einschaltung mehrerer besonders renommierter deutscher Großkanzleien auf Seiten der Gesellschaft (vgl. die Pressemitteilung der Gesellschaft vom 26. November 2018) sowie die aufgrund der beispiellosen Vorgänge notwendig gewordene Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wird der Gesellschaft erhebliche Kosten verursachen. Der zu bestellende Sonderprüfer soll daher die näheren Umstände des Ausschlusses von Herrn Mahn und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der ordentlichen Hauptversammlung 2018 aufklären und der Hauptversammlung hierzu Bericht erstatten. Der aus Sicht der Manus Vermögensverwaltung GmbH relevante Zeitraum beginnt mit dem 1. März 2018 und endet am 12. Juli 2018, d.h. einen Tag nach der Hauptversammlung. Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein hat sein Amt am 28. Februar 2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt, worauf die Manus Vermögensverwaltung GmbH und Hans Otto Mahn einen gerichtlichen Antrag stellten, den Aufsichtsrat zu ergänzen (vgl. die Pressemitteilung der Albis Leasing AG vom 22. März 2018). Die Manus Vermögensverwaltung GmbH vermutet, dass es bereits unmittelbar im Nachgang zu der Amtsniederlegung von Dr. Klein Überlegungen der Verwaltung gab, einen Einfluss von Herrn Mahn auf die Besetzung des Aufsichtsrats zu unterbinden. Nach der Berichterstattung durch den Sonderprüfer wird seitens der Hauptversammlung zu entscheiden sein, ob die maßgeblichen Personen für etwaige Pflichtverletzungen zu Rechenschaft gezogen werden sollen.'

Sonstige Hinweise

Unter

http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung

sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch das Ergänzungsverlangen, diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens sowie der Lebenslauf des zu TOP 5 vorgeschlagenen Kandidaten, zugänglich.

 

Hamburg, im Januar 2019

ALBIS Leasing AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Albis Leasing AG
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22087 Hamburg
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Telefon: +49 40 808100105
Fax: +49 40 808100179
E-Mail: ulrike.hilmer@albis-leasing.de
Internet:http://www.albis-leasing.de
ISIN: DE0006569403
WKN: 656940

 
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