Im § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist Folgendes festgelegt: 'Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt…mitzuteilen. Bei Hinterlegungsscheinen, die Aktien vertreten, trifft die Mitteilungspflicht ausschließlich den Inhaber der Hinterlegungsscheine.'

Adler Real Estate AG veröffentlichte diesen Inhalt am 02 Januar 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 02 Januar 2019 08:48:06 UTC.

Originaldokumenthttp://adler-ag.com/investor-relations/finanznachrichten/stimmrechtsmitteilung/?newsid=1745507

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