DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - Abschlussmeldung für die erste Tranche, zugleich 34. Zwisc

11.12.2018 / 11:41
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Herzogenaurach, 11. Dezember 2018

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - Abschlussmeldung für die erste Tranche, zugleich 34. Zwischenmeldung

Mit Bekanntmachung vom 21. März 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer ersten Tranche für den 22. März 2018 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 4. Dezember 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Gesamtvolumen Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs (EUR)1)
(Stück)
03.12.2018 100.883 197,9518
04.12.2018 89.813 198,2930
Summe 190.696 198,1125

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen

Die erste Tranche, in deren Rahmen im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2018 eigene Aktien der adidas AG zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 1 Mrd. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden sollten, ist am 4. Dezember 2018 beendet worden. Die Gesamtzahl der im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 22. März 2018 bis einschließlich 4. Dezember 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.089.879 Stückaktien. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von 5.089.879 EUR am Grundkapital und mithin 2,54 % des Grundkapitals der adidas AG. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 196,45 EUR. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von 999.885.164,42 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 11. Dezember 2018

adidas AG
Der Vorstand



11.12.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com

 
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