Adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - 23. Zwischenmeldung
Am 25. September 2018 um 13:35 Uhr
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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - 23. Zwischenmeldung
25.09.2018 / 13:30
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Herzogenaurach, 25. September 2018
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - 23.
Zwischenmeldung
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 17. September 2018 bis einschließlich 21.
September 2018 insgesamt 67.338 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des
Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 21. März 2018 gemäß Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des
Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer ersten Tranche für den 22. März
2018 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 17. September 2018 bis einschließlich
21. September 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen
volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum
Gesamtvolumen
Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien
Durchschnittskurs (EUR)1)
(Stück)
17.09.2018
13.496
208,4079
18.09.2018
13.500
209,4391
19.09.2018
13.505
209,2180
20.09.2018
13.500
209,3487
21.09.2018
13.337
210,6536
Summe
67.338
209,4105
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufs
seit dem 22. März 2018 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich
somit auf 3.682.514 Stückaktien.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup.
com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 25. September 2018
adidas AG
Der Vorstand
25.09.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
adidas AG ist eines der weltweit führenden Unternehmen für Konzipierung, Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln und Sportausrüstung. Die Produkte der Unternehmensgruppe werden unter den Marken adidas, TaylorMade und Reebok vertrieben. Der Umsatz (vor konzerninternen Eliminierungen) ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Schuhe (56,7%);
- Kleidung (36,4%);
- Sportausrüstung (6,9%): Golfausrüstung (Golfschläger, Golfbälle, Golfhandschuhe, Eisen-Set, usw.; Weltmarktführer; TaylorMade und Maxfli), Golftaschen, Golfbälle, usw.
Ende 2023, der Vertrieb der Produkte erfolgt über ein Netzwerk von mehr als 2000 Geschäfte weltweit vermarktet.
Die geographische Verteilung des Umsatzes sieht aus wie folgt: Europa-Naher Osten-Afrika (39,4%), Nordamerika (24,4%), China (15%), Lateinamerika (10,7%) und Asien/Pazifik (10,5%).