Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

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Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der
Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)
2016/1052

20.11.2018 / 15:45
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ACCENTRO Real Estate AG

Berlin

WKN: A0KFKB / ISIN: DE000A0KFKB3

Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Berlin, 20.11.2018 - Die ACCENTRO Real Estate AG wird ab dem 23.11.2018 bis
zu 10.200 eigene Aktien gemäß § 71 Abs.1 Nr. 2 AktG zur geplanten Ausgabe
von unentgeltlichen Belegschaftsaktien erwerben. Die Aktien sollen im
Zeitraum von 26.11.2018 bis 19.12.2018 an die Mitarbeiter der Gesellschaft
im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes ausgegeben und somit zu
einem nach Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 vom 16. April
2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") zulässigen Zweck
erworben werden. Der Erwerb der eigenen Aktien soll spätestens am 15.12.2018
abgeschlossen sein. Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der
Aktien maximal aufzuwendenden Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von
bis zu EUR 112.200,00 begrenzt.

Der Erwerb der Aktien wird ausschließlich im Xetra-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse erfolgen. Er erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im
Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch
technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der ACCENTRO Real Estate AG unabhängig und unbeeinflusst
von der ACCENTRO Real Estate AG. Die ACCENTRO Real Estate AG wird insoweit
keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den Kurs der Aktien der Gesellschaft um nicht mehr
als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei
jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen
Erwerb. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf
erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während
einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten
Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Das Kreditinstitut darf
ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt,
erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf
Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen
vor dem Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO spätestens am Ende des
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte
angemessen bekannt gegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft
gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten VO die bekannt gegebenen Geschäfte auf
ihrer Website www.accentro.ag unter der Rubrik Investor Relations
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Über ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG ist marktführend in der Wohnungsprivatisierung
in Deutsch-land. Neben dem Heimatmarkt Berlin konzentriert sich das
Unternehmen auf aussichtsreiche Metropolregionen wie Hamburg, Köln,
Düsseldorf, das Rhein-Main-Gebiet, Leipzig, Hannover oder Bonn.
Im Geschäftsbereich Privatisierung verkauft ACCENTRO Wohnungen aus dem
eigenen Bestand an Eigennutzer und Kapitalanleger oder - zusammengefasst als
Portfolios - an institutionelle Investoren. Im Geschäftsbereich Services &
Ventures vermarktet ACCENTRO Wohnungen für Investoren und Projektentwickler
- auch im Rahmen von Beteiligungen an Joint Ventures.

Kontakt:

ACCENTRO Real Estate AG
Investor & Public Relations
Nicole Birth
Uhlandstraße 165
D-10719 Berlin
Tel. : +49 (0)30 / 887 181-799
Telefax: +49 (0)30 / 887 181-11
E-Mail: ir@accentro.ag
www.accentro.ag


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Accentro Real Estate AG
                   Uhlandstr. 165
                   10719 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)30 - 887 181 - 0
   Fax:            +49 (0)30 - 887 181 - 11
   E-Mail:         info@accentro.ag
   Internet:       www.accentro.ag
   ISIN:           DE000A0KFKB3
   WKN:            A0KFKB
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



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