Citigroup Global Markets Limited: Hinweis vor der Stabilisierung

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Citigroup Global Markets Limited: Hinweis vor der Stabilisierung

07.07.2020 / 11:30
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NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN,
KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG
DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und
6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") vom 16. April 2014 und zur
Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
und der Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission
und gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016.

Die Citigroup Global Markets Limited ("Citigroup" oder
"Stabilisierungsmanager")
hat im Zusammenhang mit dem Börsengang und der Privatplatzierung der
Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main, Deutschland (die
"Gesellschaft"),
die Funktion des Stabilisierungsmanagers übernommen und ist berechtigt, in
dem Zeitraum, der voraussichtlich am 14. Juli 2020 (einschließlich) beginnt
und spätestens 30 Kalendertage danach endet (d.h. am 14. August 2020
(einschließlich)) (der "Stabilisierungszeitraum") in Bezug auf die Aktien
der Gesellschaft, die voraussichtlich am 10. Juli 2020 zum Handel am
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
zugelassen werden (International Securities Identification Number (ISIN:
DE000A2GSU42; deutsche Wertpapierkennnummer (WKN): A2GSU4), in dem nach
Artikel 5 Absatz 4 der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang
Stabilisierungsmaßnahmen (die "Stabilisierungsmaßnahmen") durchzuführen. Der
Platzierungspreis beträgt EUR 32.00 (der "Platzierungspreis").

Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Marktpreises der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die
Wertpapiere unter Verkaufsdruck geraten, und sollen so den durch
kurzfristige Anleger verursachten Verkaufsdruck mindern und für diese
Wertpapiere geordnete Marktverhältnisse aufrechterhalten.
Stabilisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass der Marktpreis der Aktien
höher ist, als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren
kann sich vorübergehend ein Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht
von Dauer ist. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder
irreführenden Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Der
Stabilisierungsmanager kann Stabilisierungsmaßnahmen am regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse vornehmen. Der Stabilisierungsmanager ist
nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Es kann daher nicht
zugesichert werden, dass Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Stabilisierungsmaßnahmen müssen daher nicht zwingend erfolgen und können
jederzeit ohne Vorankündigung wieder beendet werden.

Zusätzlich zu den im Rahmen einer Privatplatzierung angebotenen bis zu
3.125.000 neuen Aktien (die "Neue Aktien") der Gesellschaft können Anlegern
bis zu 468.750 zusätzliche Aktien zugeteilt werden (die "Mehrzuteilung"). Im
Zusammenhang mit einer möglichen Mehrzuteilung wurden dem
Stabilisierungsmanager bis zu 468.750 Aktien aus dem Bestand eines
veräußernden Aktionärs in Form eines kostenlosen Wertpapierdarlehens zur
Verfügung gestellt; die Anzahl dieser Aktien wird 15% der endgültigen Anzahl
der im Rahmen der Privatplatzierung platzierten Neuen Aktien nicht
überschreiten.

In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft dem Stabilisierungsmanager mit
dem alleinigen Zweck der Deckung möglicher Mehrzuteilungen eine Option
eingeräumt, bis zu 468.750 Mehrzuteilungsaktien im Wege einer
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage (die "Greenshoe-Aktien") zum
Platzierungspreis abzüglich vereinbarter Provisionen zu erwerben (die
"Greenshoe-Option").
Der Stabilisierungsmanager kann die Greenshoe-Option bei einer oder mehreren
Gelegenheiten ausüben. Die Greenshoe-Option endet 30 Kalendertage nach
Aufnahme des Börsenhandels der Aktien und kann nur in dem Umfang, in dem
Aktien im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden, vorgenommen werden.

Während des Stabilisierungszeitraums gewährleistet der
Stabilisierungsmanager die angemessene Bekanntgabe der Einzelheiten
sämtlicher Stabilisierungsmaßnahmen spätestens am Ende des siebten
Handelstags nach dem Tag der Ausführung dieser Maßnahmen. Der
Stabilisierungsmanager wird auch sicherstellen, dass jede Ausübung der
Greenshoe-Option zusammen mit allen erforderlichen Angaben offengelegt wird.

Nach Beendigung des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in
angemessener Weise bekanntgegeben, ob Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen
wurden oder nicht, sowie über den Beginn und das Ende der
Preisstabilisierungsmaßnahmen, das Datum, an dem die letzte
Stabilisierungsmaßnahme vorgenommen wurde, die Preisspanne, innerhalb derer
Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden (für jedes Datum, an dem eine
Stabilisierungsmaßnahme ergriffen wurde) und der Handelsplatz, an dem die
etwaige Stabilisierungsmaßnahmen erfolgten.

Disclaimer

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung ist nicht zur direkten oder
indirekten Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von
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Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den
Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht oder verteilt werden. Diese
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Staaten. Die Wertpapiere, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird,
sind nicht, und werden nicht, gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, außer auf Basis
des Vorliegens einer Ausnahme von der Registrierungspflicht. Die
Gesellschaft beabsichtigt nicht, irgendeinen Teil der Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Aktien
in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Derzeit ist in keiner
Rechtsordnung ein öffentliches Angebot von Wertpapieren geplant.

Im Vereinigten Königreich ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet,
die (i) qualifizierte Investoren im Sinne des Financial Services and Markets
Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung) sowie gegebenenfalls
einschlägiger Durchführungsmaßnahmen sind, und/oder (ii) sich außerhalb
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mit Investmentangelegenheiten haben, die unter die Definition von
"investment professionals" gemäß Artikel 19 (5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Citigroup Global Markets Limited
                   33 Canada Square
                   E14 5LB London
                   Großbritannien
   E-Mail:         info@citigroup.com
   ISIN:           DE000A2JNWZ9
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