Die BX Swiss AG erhält von der FINMA die Zulassung zur Führung des Schweizer Beraterregisters

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der BX Swiss AG die Zulassung als Registrierungsstelle zur Führung des Beraterregisters gemäss Art. 31 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) erteilt. Die Zulassung erfolgt per 20. Juli 2020. Ab diesem Datum können KundenberaterInnen über die Online Plattform der BX Swiss Gesuche um Eintragung in das Beraterregister einreichen.

Mit Zulassung der BX Swiss AG als bisher einzige Schweizer Registrierungsstelle beginnt die sechsmonatige Übergangsfrist nach Art. 107 FIDLEV zu laufen: Demnach ist das Gesuch, um Eintragung in das Beraterregister, bis spätestens am 19. Januar 2021 einzureichen.

Eingetragene KundenberaterInnen können im öffentlichen Register entweder über ihren Vor- und Nachnamen oder ihre Registrierungs-ID gesucht werden. Veröffentlicht werden alle gesetzlich notwendigen Informationen.

Die BX Swiss setzt auf vollständig digitalisierte Gesuche, deren Verarbeitung auf der neusten Generation von technologischen Plattformen und RegTech Lösungen basiert. Der zu 100% digitalisierte Gesuchprozess erlaubt es der BX Swiss, die Eintragung zu einer Gebühr im unteren Bereich der gesetzlich vorgegebenen Bandbreite vorzunehmen.

Weitere Informationen zum Beraterregister der BX Swiss unter: www.regservices.ch.

Kontakt für Rückfragen:

Matthias Müller

Managing Director

Tel.: +41 31 329 40 44

matthias.mueller@bxswiss.com


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