Daimler hat in einem von Tausenden Schadensersatzverfahren wegen mutmaßlichen Diesel-Abgasbetrugs einen Punktsieg errungen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) gab dem Gesuch des Konzerns statt, einen Richter am Landgericht wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die beklagte Daimler AG habe zu Recht Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters, erklärte das OLG am Donnerstag. Den Namen des Richters nannte das OLG nicht. Aus den angeführten Schadensersatzklagen von Mercedes-Diesel-Besitzern, die sich durch die Manipulation der Abgasreinigung geprellt sehen, ist aber bekannt, dass es sich um den Richter Fabian Richter Reuschle handelt. Dieser war für eine Stellungnahme nicht unmittelbar zu erreichen.

Reuschle ist für seine harte Linie zu Gunsten von Klägern gegen Volkswagen in Sachen Dieselgate bekannt. Aber auch der VW-Konzern und sein Großaktionär Porsche SE hatten im vergangenen Jahr erreicht, dass Reuschle wegen Befangenheit Verfahren zu Anlegerklagen abgeben musste.

Das OLG erklärte, Reuschle habe den Eindruck erweckt, einseitig zum Nachteil von Daimler den Sachverhalt zu erforschen. Er habe außerdem dem Stuttgarter Autobauer die gleichen Täuschungsvorwürfe wie Volkswagen gemacht, ohne sich auf erwiesene Tatsachen zu stützen. Zum Tragen kommt auch, dass die Ehefrau des Richters als Autobesitzerin VW auf Schadensersatz verklagte. Daimler muss nach Auffassung des OLG deshalb zu Recht befüchten, dass Reuschle aus privaten Motiven eine für das Unternehmen ungünstige Rechtsauffassung vertritt.

Daimler begrüßte die OLG-Entscheidung, die zunächst nur für für eines von 21 Verfahren gilt, die Reuschle führte. "Wir gehen davon aus, dass auch bei unseren anderen Verfahren, die diesem Richter zugeteilt wurden, vergleichbar entschieden wird", erklärte eine Sprecherin. In mehreren Tausend Schadensersatzprozessen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten seien mehr als 95 Prozent der Urteile zu Gunsten von Daimler ausgefallen. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu Schadensersatzansprüchen wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Diesel-Pkw will der Bundesgerichtshof am 27. Oktober fällen. Reuschle hatte außerdem Rechtsfragen zu den Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Die OLG-Befangenheitsentscheidung ändert daran einer Gerichtssprecherin zufolge nichts.