Verwaltungsrat beantragt Reduktion der Dividende

Altstätten, 31. März 2020 - Verwaltungsrat und Gruppenleitung der COLTENE Holding AG haben sich mit den Auswirkungen der Corona-Krise beschäftigt. Nach einer sorgfältigen Beurteilung der Herausforderungen sind sie überzeugt, dass die notwendigen Massnahmen ergriffen wurden, um die Mitarbeitenden zu schützen und das operative Geschäft abzusichern. Die Lieferfähigkeit ist in allen Absatzmärkten sichergestellt. Die langfristigen Folgen der Corona-Krise lassen sich derzeit allerdings nicht abschätzen. In diesem volatilen Marktumfeld wollen Verwaltungsrat und Gruppenleitung die Liquidität auch im Falle eines längeren Markteinbruchs sicherstellen. Gleichzeitig sollen Aktionärinnen und Aktionäre - unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen - angemessen am Resultat 2019 partizipieren. Der Verwaltungsrat wird deshalb der Generalversammlung am 2. April 2020 vorschlagen, eine gegenüber dem ursprünglichen Antrag um die Hälfte herabgesetzte Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven von CHF 1.50 je Namenaktie zu beschliessen.

Im ersten Quartal 2020 hat sich die COLTENE Gruppe in einem durch das Coronavirus zunehmend anspruchsvoller gewordenen Umfeld gut behauptet und die anvisierten Umsatzziele erreicht. Auch die Kosten und Resultate haben sich gemäss Plan entwickelt. Insbesondere sind die Verkäufe von Optim-Produkten im Bereich Infektionskontrolle markant angestiegen. Die akute weltweite Verschärfung der Corona-Krise hat jedoch das Marktumfeld von COLTENE entscheidend verändert, da vielerorts Zahnarztpraxen nur noch Notfallpatienten behandeln. Zurzeit ist es nicht abschätzbar, wie schnell sich die einzelnen Länder und Absatzmärkte erholen werden. Das Management geht aber davon aus, dass die Zahnarztpraxen nach der Lockerung der getroffenen Massnahmen ihren normalen Dienstleistungsbetrieb ohne Einschränkungen wieder aufnehmen werden.

Nebst verschiedenen Massnahmen zum Erhalt der operativen Leistungsfähigkeit und Profitabilität während dieser wirtschaftlichen Schwächephase hat die Liquiditätssicherung für COLTENE oberste Priorität. Gleichzeitig sollen Aktionärinnen und Aktionäre trotz der aktuellen Situation angemessen am Resultat 2019 partizipieren. Der Verwaltungsrat der COLTENE Holding AG wird deshalb der Generalversammlung vom 2. April 2020 vorschlagen, eine gegenüber dem ursprünglichen Antrag (Traktandum 2.2 der Einladung zur Generalversammlung) um die Hälfte herabgesetzte Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven von CHF 1.50 je Namenaktie zu beschliessen.

Mit einem Eigenfinanzierungsgrad von 48% und einem Gearing - Verhältnis Nettoverschuldung zu Eigenkapital - von 0.4 ist die COLTENE Gruppe solide finanziert und verfügt über genügend Liquidität. Die Anpassung des Antrages des Verwaltungsrats betreffend die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven für das Geschäftsjahr 2019 hat einerseits einen präventiven Charakter für die Liquiditätsabsicherung und ist andererseits ein solidarischer Beitrag der Aktionärinnen und Aktionäre an die aktuelle Situation. Der Verwaltungsrat ist zudem überzeugt, dass diese Massnahme im Interesse aller Stakeholder ist. COLTENE ist ungeachtet der momentanen Wirtschaftslage für die mittel- und langfristige Entwicklung und insbesondere nach der Erholung von der Corona-Krise mit ihrer weltweiten Präsenz gut gerüstet. Insbesondere dürfte der Bereich Infektionskontrolle in den Zahnarztpraxen deutlich an Bedeutung gewinnen, wo COLTENE dank der Akquisition der SciCan Gruppe mit diversen Produkten sehr gut aufgestellt ist.

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Für weitere Informationen: Gerhard Mahrle, CFO,
Telefon +41 71 757 54 37, Mobile +41 79 346 23 02, E-Mail gerhard.mahrle@coltene.com


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