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MS Industrie AG: Rückkauf eigener Aktien / Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019

04.10.2019 / 12:09 CET/CEST
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München, 04. Oktober 2019

AD HOC Mitteilung

MS Industrie AG - Rückkauf eigener Aktien / Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019

München, den 04. Oktober 2019. Der Vorstand der MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) teilt in Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019 hinsichtlich des beschlossenen Aktienrückkaufprogramms wie folgt mit:

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2017 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2019/20 dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.

Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2019/20 enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2019/20 zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.ms-industrie.ag) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Der Vorstand der MS Industrie AG hatte am 04.09.2019 beschlossen, ein Programm zum Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Der Vorstand plant den Erwerb von bis zu 250.000 Aktien (dies entspricht rund 0,83% des heutigen Grundkapitals) bis zum 31. Dezember 2020. Die eigenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere für bestehende und künftige Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme und/oder als Gegenleistung im Rahmen der Beteiligung an Unternehmen, verwendet werden.

 

Weitere Informationen:

MS Industrie AG
Brienner Straße 7
80333 München
Tel: 089/20500900
Fax: 089/20500999
Mail: info@ms-industrie.ag
Internet: www.ms-industrie.ag


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Fax: +49 (0) 89 20 500 999
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Internet: www.ms-industrie.ag
ISIN: DE0005855183
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