Nachhaltigkeitsbericht 2022

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

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ÜSTRA Jahresabschluss 2022 · Nachhaltigkeitsbericht

ÜSTRA Jahresabschluss 2022 · Nachhaltigkeitsbericht 3

Nachhaltigkeitsbericht 2022

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

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ÜSTRA Jahresabschluss 2022 · Nachhaltigkeitsbericht

ÜSTRA Jahresabschluss 2022 · Nachhaltigkeitsbericht 5

Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022

1.

Vorwort

6

2.

Das Unternehmen und seine Verantwortung

7

3.

Ökomenische Nachhaltigkeit

16

3.1

Rahmenbedingungen

16

3.2

Maßnahmen

18

4.

Ökologische Nachhaltigkeit

25

4.1

Energie und Emissionen

27

4.2

Maßnahmen zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz

29

4.3

Maßnahmen zur Lärmreduzierung

37

5.

Soziale Nachhaltigkeit

38

5.1

Barrierefreie Haltestellen und Fahrzeuge

38

5.2

Personalstrategie

38

5.3

Engagierte Arbeitgeberin in sozialen Angelegenheiten

44

6.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

48

6 ÜSTRA Jahresabschluss 2022 · Nachhaltigkeitsbericht

1. Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

ÜSTRA Jahresabschluss 2022 · Nachhaltigkeitsbericht 7

2. Das Unternehmen und seine Verantwortung

Daseinsvorsorge

das Jahr 2022 war bedingt durch die Coronapandemie und die geopolitischen Krisen in der Welt für die ÜSTRA ein weiteres herausforderndes Jahr in der Unternehmensgeschichte. Im Fokus unseres Handels stand damit noch immer der höchstmögliche Schutz unserer Kundinnen und Kunden, der Bürgerinnen und Bürger von Stadt und Region Hannover sowie unserer Mitarbeitenden. Aber auch in diesen Krisenzeiten schaffen wir es gemeinsam mit unserer starken Belegschaft eine hohe Qualität an Dienstleistung zu erbringen. Durch das Bestreben wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange in ein sinnvolles und abgewogenes Verhältnis zu bringen, haben die Vorständinnen der ÜSTRA Nachhaltigkeit zum zentralen Bestandteil der Unternehmens- entwicklung erklärt.

Ein wesentliches Ziel der ÜSTRA ist es, einen umweltfreundlichen und barrierefreien Nahverkehr zu realisie- ren. Um diese Ziele mittel- bis langfristig zu erreichen, hat die ÜSTRA eine Nachhaltigkeitsstrategie mit einer Vision bis zum Jahr 2035 entwickelt.

Als moderne Mobilitätsdienstleisterin setzt die ÜSTRA weiter konsequent auf innovative Technologien wie Elektromobilität, On-Demand-Verkehre und die digitale Vernetzung von Verkehrsmitteln. Mit dieser Ausrich- tung sorgen wir für nachhaltige Mobilität in Stadt und Region Hannover und leisten einen großen Beitrag zum Gelingen der Energie- und Verkehrswende.

Unser Nachhaltigkeitsbericht soll Ihnen einen Überblick über die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeits- leistung mit dem Fokus auf das Jahr 2022 geben.

Elke Maria van Zadel

Denise Hain

Regina Oelfke

Christian Bickel

Vorsitzende, Vorständin Technik,

Arbeitsdirektorin

Vorstandin Finanzen und Recht

Betriebsratsvorsitzender

IT, Infrastruktur und Marketing

Vorstandin Betrieb und Personal

Rechtsgrundlagen für den öffentlichen Personen- nahverkehr (ÖPNV) in Deutschland sind das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennah- verkehrs-Regionalisierungsgesetz (RegG), in dem die "Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als eine Aufgabe der Daseins- vorsorge" bezeichnet wird sowie die Nahverkehrsge- setze der Länder.

Im Sinne des Regionalisierungsgesetzes ist "öffentli- cher Personennahverkehr die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regio- nalverkehr zu befriedigen." Rechtlich ist die ÜSTRA dem Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) - auch als Stadtverkehr bzw. Regionalverkehr bezeichnet - zu- zuordnen.

Die gesetzliche Grundlage speziell für den Straßen- personennahverkehr in Deutschland ist das Perso- nenbeförderungsgesetz (PBefG), das für die "ent- geltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsom- nibussen (O-Bussen) und mit Kraftfahrzeugen" gilt. Gemäß diesem Personenbeförderungsgesetz sind Linienverkehre genehmigungspflichtig. Zuständig sind in Deutschland meistens die Bezirksregierun- gen oder die Landesverwaltungsämter, in Hannover ist es die Landesnahverkehrsgesellschaft Nieder- sachsen mbH (LNVG).

Die Verantwortung für den ÖPNV als Leistung der Daseinsvorsorge weist das Regionalisierungsgesetz bzw. die jeweiligen Ländergesetze den sogenannten Aufgabenträgern zu. Ein Aufgabenträger im öffentli- chen Personennahverkehr ist eine von den Ländern benannte Behörde, die für eine ausreichende Ver- sorgung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen zuständig ist. Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern auch für die 21 weiteren Städte und Gemeinden in der Ge- bietskörperschaft des Großraumes Hannover, ist die Region Hannover. Grundlage dafür ist das Nieder- sächsische Nahverkehrsgesetz.

Die Region Hannover plant, finanziert und organi-

siert den Nahverkehr. So wird im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt, welchen Umfang und welche Quali- tät der ÖPNV in der Region Hannover haben und wie er sich weiter entwickeln soll. Ebenso legt die Region fest, wie häufig Busse und Bahnen fahren sollen. Sie formuliert und überwacht entsprechende Qualitäts- standards. Da die Kosten des Nahverkehrs auch in der Region Hannover höher sind als die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf, zahlt die Region den fehlenden Betrag aus ihrem Haushalt und sorgt damit für ein Mindestmaß an Mobilität. Auch die Ver- kehrsinfrastruktur - zum Beispiel für Bahnlinien und Bushaltestellen - wird von der Region finanziert.

Leistungen und Zahlungen im Personenverkehr werden in einem Verkehrsvertrag geregelt. Auf europäischer Ebene ist die Finanzierung des ÖPNV in der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007, welche am 3. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, gere- gelt. Danach ist eine öffentliche Co-Finanzierung des ÖPNV ohne Ausschreibung auf Basis von vier durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) be- nannten Kriterien möglich. Diese vier Kriterien sind:

  • Es muss eine vorherige, eindeutige und konkre- te Vereinbarung zwischen Finanzier (also dem Aufgabenträger des ÖPNV) und dem Verkehrs- unternehmen erfolgen.
  • Der Kostenausgleich für die Leistungen im öf- fentlichen Interesse muss vorab festgelegt wer- den.
  • Es darf keine Überkompensation stattfinden.
  • Das auf diese Weise mitfinanzierte Unterneh- men muss mit einem durchschnittlichen, gut geführten Unternehmen vergleichbar sein.

Auch wurde eine sogenannte In-House-Vergabe ohne Ausschreibung vorgesehen. Eine solche Re- gelung ermöglicht es den Aufgabenträgern, ÖPNV- Leistungen in Eigenproduktion zu erbringen oder ohne Ausschreibung an im eigenen Besitz befind- liche Verkehrsunternehmen zu vergeben. Diese Unternehmen dürfen sich allerdings dann nicht an Ausschreibungen außerhalb des Gebiets ihres Eigen- tümers beteiligen. Nach wie vor unklar ist vor allem die Abgrenzung der neuen Verordnung zum allge- meinen Vergaberecht. Das deutsche PBefG wurde 2013 an die EU-Verordnung 1370/2007 angepasst.

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In 2020 wurde dem Bundesrat ein Regierungsent- wurf zur Novellierung des PBefG zugeleitet, mit der ein rechtssicherer Rahmen geschaffen werden soll, um der kommenden Marktöffnung für neue Mobili- tätsformen Rechnung zu tragen und das grundsätz- lich notwendige Umdenken in der Verkehrsraum- nutzung zu flankieren. Im Rahmen bedarfsgerechter Nahverkehrsmobilität entwickeln sich immer mehr "alternative Bedienformen" für den Verkehrsmarkt, beispielsweise Anruf-Sammeltaxis,Ruf-Busse bzw. On-Demand-Verkehre wie das aktuelle Projekt "sprinti" von Region Hannover, regiobus und ÜSTRA. Im Fokus stehen dabei neben dem Einsatz neuer Technologien insbesondere Vermittlungsdienste über App- bzw. Smartphone-Steuerung.

Die Nachhaltigkeitsstrategie der ÜSTRA

Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet für uns:

  • Im Sinne der Kundinnen und Kunden und Bür- gerinnen und Bürger der Stadt und Region Han- nover denken und handeln
  • Qualität effizient auf hohem Niveau sicherstel- len und weiterentwickeln
  • Die Finanzierung notwendiger Investitionen sicherstellen
  • Wirtschaftlich handeln
  • Stakeholder einbinden
  • Prozesse kontinuierlich optimieren
  • Geschäftsfelder und Marke kontinuierlich den Marktbedingungen anpassen

Soziale Nachhaltigkeit bedeutet für uns:

  • Gesellschaftlich engagieren
  • Barrierefreiheit und Sicherheit für unsere Fahr- gäste garantieren
  • Für attraktive und chancengleiche Arbeitsbedin- gungen sorgen
  • Die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbei- tenden fördern
  • Partnerschaftlichen Umgang mit Geschäftspart- nerinnen und -partnern sowie Bürgerinnen und
    Bürgern pflegen
  • Werteorientiert handeln
  • Mitarbeitendenbeteiligung und Co-Manage- ment leben
  • Verantwortung für die Arbeitsbedingungen in unseren Lieferketten übernehmen

Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet für uns:

  • Vorbildlichen Klimaschutz praktizieren
  • Umwelt- und ressourcenschonend handeln und Abfälle vermeiden
  • Innovationen bei Energieeffizienz und Technik vorantreiben
  • Biodiversität in der Stadt und Region Hannover fördern
  • Lokale Emissionen vermeiden
  • Eigene Umweltauswirkungen kontinuierlich ver- ringern

Unsere Vision für eine gute Zukunft:

  1. Wir sind die Kompetenzträgerin für vernetzte und kombinierte Mobilität im Umweltverbund der Region Hannover.
  2. Wir betreiben alle Stadtbus- und Stadtbahnli- nien CO2 frei .
  3. Wir sind ein CO2-freies Unternehmen, ein- schließlich Anlagen, Gebäuden und Infrastruk- tur.
  4. Wir gehen schonend mit allen Ressourcen um und verbessern kontinuierlich unsere Energie- effizienz.
  5. Wir vermeiden Abfälle.
  6. Unsere Liegenschaften, Gebäude und Infra- strukturanlagen sind naturnah gestaltet.
  7. Wir haben gemeinsam mit unserem Aufgaben- träger die dauerhafte Finanzierung des ÖPNV sichergestellt.
  8. Durch unser diverses Angebot haben wir den Anteil des Umweltverbunds am gesamten Ver- kehrsaufkommen in der Region von heute 55 % auf 77 % und den Anteil des ÖPNV von derzeit 14 % auf 22 % gesteigert.
  9. Durch einen kontinuierlichen Abgleich haben wir die Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden mit den Unternehmenszielen in Einklang gebracht.
  10. Wir zählen zu den besten Arbeitgeberinnen in der Region Hannover.
  11. Wir bieten allen Menschen barrierefreie Mobili- tät und einfach nutzbaren ÖPNV.
  12. Durch unser großes Engagement in der Gesell- schaft sowie in der Verbands- und Netzwerk- arbeit fördern wir eine nachhaltige Entwicklung über unsere Unternehmensgrenzen hinaus.
  13. Unsere Mitarbeitenden haben Eigenverantwor- tung übernommen und leben unsere Nachhal- tigkeitsstrategie durch aktive Beteiligung.

Die Strategischen Handlungsfelder der ÜSTRA

Die ÜSTRA fühlt sich den Grundsätzen der Nachhal- tigkeit verpflichtet. Nachhaltiges Handeln bedingt ein Zusammenspiel von Ökonomie und Ökologie für eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit sozialer Verant- wortung. Als Mobilitätsdienstleisterin für den öffent- lichen Nahverkehr gehört es zum Selbstverständnis der ÜSTRA, umweltfreundlich zu denken, zu handeln und Verantwortung für ihre Kundinnen und Kunden sowie für ihre Mitarbeitenden zu übernehmen. Die ÜSTRA leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Gesundheitsschutz in der Region Hannover. Mit ihren Bussen und Bahnen bietet sie wirtschaftliche Ver- kehrsleistungen in hoher Qualität. Und: Ein qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher ÖPNV ist nur mit zufriedenen Mitarbeitenden möglich.

Diese Erkenntnisse haben den ÜSTRA Vorstand dazu veranlasst, Nachhaltigkeit zur Überschrift der strategischen Handlungsfelder zu erklären. Damit hat sich das Unternehmen verpflichtet, sein Handeln und Wirken nach den Kriterien der Nachhaltigkeit zu überprüfen und es daran auszurichten. In diesem Bericht wird das nachhaltige Handeln der ÜSTRA im Überblick, mit dem Fokus auf die Aktivitäten des Jah- res 2022, dargestellt.

Die ÜSTRA hat für sich vier strategische Handlungs- felder identifiziert, die das Unternehmen stärken und es zukunftsfähig machen sollen. Deren Umset- zung verfolgt die ÜSTRA in ihrem Projektportfolio mit Projekten, die den vier Handlungsfeldern zugeord- net werden. Die Nachhaltigkeit ist den Handlungsfel- dern als Gradmesser übergeordnet.

Die strategischen Handlungsfelder:

"Kundenorientierte Dienstleisterin"

Getreu dem Motto: Von Herzen gastfreundlich.

"Innovatives Unternehmen"

Getreu dem Motto: Mut zu Veränderungen.

"Attraktive Arbeitgeberin"

Getreu dem Motto: Alle gestalten mit.

"Kompetenzträgerin Nahverkehr"

Getreu dem Motto: Wir gestalten Mobilität.

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Das Thema "Nachhaltigkeit" ist zudem als zentra- ler Gradmesser im Unternehmen verankert. Die Arbeitsschritte und Maßnahmen werden zwischen dem Vorstand, dem Betriebsrat und der zweiten Führungsebene abgestimmt. Das Unternehmen überprüft sein Handeln und Wirken nach den Kri- terien der Nachhaltigkeit und richtet es danach aus. Dies ist ein Prozess, der sich zunächst auf einzelne Aktivitäten des Unternehmens fokussiert. Nach und nach jedoch soll die nachhaltige Ausrichtung in das alltägliche Handeln übergehen und sämtliche Unter- nehmensaktivitäten umfassen. Ebenso wurde in der Aktualisierung der Risikomanagementrichtlinie bzw. -Checkliste das zehnte Risikofeld "Nachhaltigkeit" er- gänzt, was die Wichtigkeit dieses Handlungsfeldes unterstreicht.

Die ÜSTRA hat die UITP Charta (Internationaler Ver- band für Öffentliches Verkehrswesen UITP) unter- zeichnet und ist eine zentrale Partnerin der Landes- hauptstadt Hannover und der Region Hannover bei der Erreichung der festgelegten Klimaschutz- und Umweltziele.

Bereits seit vielen Jahren unternimmt die ÜSTRA große Anstrengungen, um die durch sie entstehen- de Umweltbelastung möglichst gering zu halten. Der Betrieb von Bussen und Stadtbahnen ist ener- gieintensiv, sodass jede Möglichkeit zur Senkung des Energieverbrauchs im Rahmen des Energiema- nagementsystems geprüft wird. Mit dem Master- plan "Stadt und Region Hannover / 100 % für den Klimaschutz" haben sich die Region Hannover und die Stadt Hannover die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 als Ziel gesetzt. Mit diesem vom Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit geförderten Vorhaben, haben Stadt und Region eine kommunale Strategie zur Senkung der Treibhausgasemissionen um 95 % und die Senkung des Endenergiebedarfs um 50 % bis 2050 erarbei- tet. Diese Klimaschutzziele von Stadt und Region können nur erreicht werden, wenn auch die ÜSTRA als kommunales und energieintensives Unterneh- men einen Beitrag leistet und Verantwortung dafür übernimmt, dass die Ziele von Stadt und Region er- reichbar werden. Damit hat der Baustein "Ökologie" im Handlungsfeld Nachhaltigkeit ein großes Gewicht für die ÜSTRA. Mit Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs, mit einer erhöhten Nutzung der Angebote und somit einer Senkung des Pro-Kopf- Verbrauchs sowie mit dem Kauf von Strom aus re-

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üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG published this content on 16 August 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 August 2023 10:04:06 UTC.