Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der TELES AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

TELES entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Der Empfehlung A.4, zum Einräumen der Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechts- verstöße im Unternehmen auf geeignete Weise zu geben, wird nicht vollumfänglich entsprochen. TELES hat ein System für Beschäftigte und Geschäftspartner eingerich- tet, nicht aber einen Zugang für Dritte eingeräumt.
  • Der Empfehlung A.5, zur Beschreibung des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Lagebericht einschließlich Stellungnahme zu deren Angemessenheit und Wirksamkeit, wird grundsätzlich zugestimmt. Im Lagebericht der TELES wurde im Geschäftsjahr 2022 nicht zur Angemessenheit und Wirksamkeit Stel- lung genommen.
  • Der Empfehlung B.2, dass Aufsichtsrat und Vorstand für eine langfristige Nachfolge- planung sorgen, wird im Geschäftsjahr 2022 nicht entsprochen. Aufsichtsrat und Vor- stand stimmen der Empfehlung grundsätzlich zu.
  • Den Empfehlungen in B.5 und C.2 zur Festlegung einer Altersgrenze für Vorstand und Aufsichtsrat wird nicht entsprochen. TELES verzichtet auf die Festlegung einer Alters- grenze für den Vorstand und den Aufsichtsrat, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss dem Vorstand und Aufsichtsrat nicht sachgerecht erscheint.
  • Der Empfehlung C.1 zur Erstellung einer formalisierten Qualifikationsmatrix wird nicht entsprochen. Die auch aus den veröffentlichten Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung seiner Mitglieder ersichtlichen Einzelheiten belegen, dass der Auf- sichtsrat über das für seine Aufgaben erforderliche Kompetenzprofil besitzt. Diese be- inhalten insbesondere seine Qualifikation und Erfahrung bei der Unternehmensfüh- rung, Abschlussprüfung und Rechnungslegung sowie Kompetenzen in verschiedenen juristischen Fachgebieten. Die Geschäftsbereiche, in denen die TELES AG und ihre Tochtergesellschaften tätig sind, berühren keine "bedeutsamen Nachhaltigkeitsfra- gen", auf die sich die Empfehlung C.1 bezieht. Gleichwohl besitzt der Aufsichtsrat auch in Fragen der Diversität und Nachhaltigkeit hinreichende Sensibilität und Kompetenz,

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um eine Beachtung dieser Grundsätze bei der Unternehmensführung sicherstellen zu können.

  • Herr Markus Gernot Schmieta (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) ist Partner der SK Treuhand Dr. Schmieta + Partner mbB, die in geschäftlicher Beziehung zu Tochtergesellschaften der TELES steht. Gleichwohl hält der Aufsichtsrat Herrn Schmieta aufgrund seiner beruflichen Erfahrung für besonders geeignet und unab- hängig.
  • Den Empfehlungen in D.2 bis D.4 wird nicht entsprochen. Demnach soll der Aufsichts- rat des Unternehmens fachlich qualifizierte Ausschüsse wählen. Der Aufsichtsrat der TELES besteht derzeit aus drei Mitgliedern und stellt damit ein Kleinstgremium dar. Da sich die Mitglieder in ihrer Gesamtheit - neben ihren sonstigen Pflichten - auch mit den im Kodex genannten Ausschussthematiken auseinandersetzen, wird die Bildung von Ausschüssen nicht als geeignet angesehen, die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit zu steigern und ist daher nicht vorgesehen. Insoweit hat der Aufsichtsratsvorsitzende auch den Vorsitz, wenn sich der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Überwa- chung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, befasst.
  • Der Empfehlung F.2 wird nicht entsprochen. Demnach soll die Gesellschaft den Kon- zernabschluss und Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung soll im Dezember 2023 erfolgen.
  • Dem Grundsatz in Empfehlung G.6, dass bei der Vergütung des Vorstandes die vari- able Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen soll, wird grundsätzlich zuge- stimmt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass in der gegenwärtigen Entwicklungs- phase des Unternehmens eine stärkere Gewichtung kurzfristig orientierter Ziele der nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft dient.

Berlin, 08.12.2023

TELES AG

Oliver Olbrich

Joachim Schwarzer

Vorsitzender des Vorstands

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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