Superior Industries International, Inc. („Superior“) (NYSE: SUP), der größte Hersteller von Aluminiumrädern für Leichtkraftfahrzeuge in Nordamerika, gab heute bekannt, dass er die 75 % Schwelle für das Ausschreibungsangebot erreicht hat, die für den Abschluss des Angebotes für Aktien von UNIWHEELS AG („UNIWHEELS“) erforderlich sind. Die angebotenen Aktien schließen die Mehrheitsbeteiligung von UNIWHEELS Holdings (Malta) Ltd. von insgesamt 61,3 % der ausstehenden Aktien ein. Es liegen keine weiteren Konditionen vor, sodass Superior die Akquisition der Aktien von UNIWHEELS vornehmen kann.

Don Stebbins, President und Chief Executive Officer von Superior Industries, führte aus, „Das Erreichen der erforderlichen 75 % Schwelle unseres Angebotes stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung auf die Akquisition von UNIWHEELS dar und weist einen klaren Weg zum Abschluss der Transaktion, um einen führenden, globalen Lieferanten von Aluminiumrädern zu schaffen. Wir sind der Meinung, dass der Ausschreibungsangebotspreis an die öffentlichen Aktionäre von UNIWHEELS einen vollständigen und fairen Wert widerspiegelt und möchten alle öffentlichen Aktionäre von UNIWHEELS auffordern, ihre Aktien vor Ende der Zeichnungsfrist anzubieten.

Die Zeichnungsfrist endet am 22. Mai 2017 und das Ausschreibungsangebot wird erwartungsgemäß am oder um den 30. Mai 2017 herum enden. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird Superior weiter Updates liefern, sobald die endgültigen Resultate des Angebots festgelegt sind.

Über Superior Industries

Superior mit Hauptsitz in Southfield im US-Staat Michigan ist der größte Hersteller von Aluminiumrädern für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge in Nordamerika. Über seine Einrichtungen in den USA und in Mexiko beliefert das Unternehmen den Erstausrüstermarkt mit Aluminiumrädern. Zu den Hauptkunden zählen BMW, FCA, Ford, General Motors, Mazda, Nissan, Subaru, Tesla, Toyota und Volkswagen. Superior ist an der New Yorker Börse notiert und ist Teil der Standard & Poor’s Small Cap 600 und Russell 2000 Indizes. Weitere Informationen finden Sie unter www.supind.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 als zukunftsgerichtet gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Aussagen, die sich nicht ausschließlich auf vergangene oder aktuelle Fakten beziehen und die im Allgemeinen durch die Erwähnung von zukünftigen Zeitpunkten oder Ausdrücken wie „könnte“, „sollte“, „möglicherweise“, „wird“, „voraussichtlich“, „anstreben“, „erwarten“, „vorhaben“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „vorhersagen“, „prognostizieren“, „potenziell“ oder „weiterhin“ beziehungsweise den entsprechenden negativen Wendungen sowie anderen vergleichbaren Wörtern erkannt werden können. Diese Aussagen stellen keine Gewährleistung für zukünftige Leistungen dar und unterliegen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die sich schwer vorhersagen lassen. Daher können tatsächliche Ausgänge und Ergebnisse erheblich von den Formulierungen und Prognosen solcher zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Vielzahl der entsprechenden Faktoren, Risiken und Ungewissheiten wird in den Einreichungen und Berichten des Unternehmens für die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC erörtert, so etwa im Jahresbericht des Unternehmens auf Formblatt 10-K für das Geschäftsjahr bis zum 25. Dezember 2016, in den Quartalsberichten auf Formblatt 10-Q und in anderen Berichten, die regelmäßig bei der SEC eingereicht werden. Sie werden darauf hingewiesen, sich bei der Beurteilung der in dieser Pressemitteilung vorgestellten Informationen nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für den Zeitpunkt, zu dem sie verfasst wurden, und das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Aktualisierung von zukunftsgerichteten Aussagen infolge von Ereignissen oder Umständen nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung.

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