Am 21. März 2014 eröffnete das Amtsgericht Konstanz ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sunways AG (SWW:GR, SWWG.DE, ISIN DE0007332207) mit Sitz in Konstanz. Der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Dr. Thorsten Schleich, hat den Vorstand der Sunways AG heute über folgende Tatsache informiert: Es liegen abschließende Angebote für den Erwerb eines Teilbereichs der Sunways AG vor. Der vorläufige Gläubigerausschuss und der vorläufige Insolvenzverwalter befürworten den Abschluss eines entsprechenden Verkaufsvertrags, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet sein wird. Es ist beabsichtigt, bereits zuvor mit einem der Interessenten eine Exklusivitätsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Erwerbsangebote betreffen insbesondere das Wechselrichtergeschäft der Sunways AG inklusive Marke, Patente, Ausrüstung, Vorräte und den zugehörigen Mitarbeitern sowie Vertriebs- und Verwaltungsbereiche. Nach Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Ertrag aus dem Verkauf des Wechselrichtergeschäfts jedoch nicht ausreichen, um den Aktionären der Sunways AG eine auch nur teilweise Rückzahlung ihrer Investition nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in Aussicht stellen zu können.

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