ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289F HGB UND § 315D HGB

Stand: 16. Mai 2024

Mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB wird über die wesentlichen Elemente der Corporate- Governance-Strukturen der ­Südzucker AG, relevante Unterneh- mensführungspraktiken, die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und deren Ausschüssen sowie die festzulegenden Ziele und die Konzepte, die bei der Zusammenset- zung des Vorstands und Aufsichtsrats verfolgt werden, informiert.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Im November 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entspre- chenserklärung zu den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Südzucker­ AG entspricht den Empfehlungen mit den in der Entsprechenserklä- rung dargestellten Ausnahmen. Es gibt keine Empfehlungen des Kodex, die aufgrund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen für die ­Südzucker AG nicht anwendbar sind. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung 2023 ist - ebenso wie die Entsprechens­ erklärungen der Vorjahre - auf der Website der ­Südzucker AG ver- öffentlicht (www.suedzuckergroup.com/de/entsprechenserklaerung/).

Veröffentlichung Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Auf der ­Südzucker-Website wird ein separater Bericht zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht.

Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks des Abschluss- prüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes wird nach seiner Billigung durch die Hauptversammlung öffentlich zugänglich gemacht (www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/corporate- governance/verguetungsberichte); im Vorfeld kann der Vergü-

tungsbericht für das letzte Geschäftsjahr mit Veröffentlichung der Unterlagen zur Einladung zur kommenden ordentlichen Hauptver- sammlung, die über diesen Bericht beschließt, als deren Bestand- teil eingesehen werden.

Auch das aktuelle, von der Hauptversammlung gebilligte ­Vergütungssystem sowie der letzte Vergütungsbeschluss können auf der ­Südzucker-Website (www.suedzuckergroup.com/de/ investor-relations/corporate-governance/verguetungssysteme) eingesehen werden.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung aus- gerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens (Corporate Governance) haben für ­Südzucker seit jeher eine große Bedeutung. Grundlagen dafür sind eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen der Beleg- schaft und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen ­Gruppen (Stakeholder), eine offene Unternehmenskommunikation sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensin- terner Richtlinien.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält anerkannte Standards guter, verantwortungsvoller und nachhaltiger Unterneh- mensführung. ­Südzucker richtet ihre Corporate Governance daher konsequent an den Empfehlungen und Anregungen des DCGK aus und befolgt diese bis auf die dargestellten einzelnen Ausnahmen.

­Südzucker versteht Corporate Governance als fortlaufenden ­Prozess und entwickelt ihr Verständnis auch außerhalb des Kodex fortlaufend weiter. Unternehmensführungspraktiken, die über die

gesetzlichen Bestimmungen und die Empfehlungen des DCGKs hinausgehen, leiten sich aus unserer Vision und unseren gemeinsa- men Werten ab. Die wesentlichen Leitlinien sind primär in unseren Richtlinien zu Compliance, im Verhaltenskodex für Führungskräfte und Mitarbeitende der ­Südzucker-Gruppe sowie im Verhaltens­ kodex für Lieferanten zusammengefasst.

Compliance / Compliance-Management-System

Die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien (Compliance) ist für die ­Südzucker AG eine unverzichtbare Grundlage erfolgrei- chen und nachhaltigen Wirtschaftens.

Compliance ist daher im Unternehmensleitbild der Südzucker- Gruppe verankert und durch ein Compliance-Management-System (CMS) konkretisiert. Das CMS der ­Südzucker-Gruppe umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, mit denen das rechtmäßige Handeln aller Akteure im Unternehmen und die Erkennung relevanter Risiken gewährleistet werden soll. Es regelt Zuständigkeiten, Schulungsmaßnahmen sowie Berichtswege und orientiert sich an den sieben Grundelementen des vom deutschen Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten IDW-Prüfungsstan- dards 980 "Prüfung von Compliance-Management-Systemen":

Compliance-Kultur

Compliance wird in der Südzucker­-Gruppe als Aufgabe des ­Vorstands sowie des gesamten Managements aller Konzernfunk- tionen, Divisionen und Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen gesehen und gelebt. Vorstand und Führungskräfte sollen durch ihr Handeln und ihre Kommunikation ein Umfeld schaffen, das den Stellenwert von Compliance im Unternehmen klar herausstellt ("tone from the top").

SÜDZUCKER AG

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ERKL ÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Compliance-Ziele

Ziel des CMS der Südzucker­ -Gruppe ist es, das rechtmäßige Verhalten des Konzerns und aller Mitarbeitenden zu gewährleisten, Risiken für Verstöße rechtzeitig zu erkennen und diese durch entspre- chende Gegenmaßnahmen zu verhindern sowie eventuell bereits eingetretene Verstöße zu verfolgen und an die zuständigen Stellen zu kommunizieren.

Weitere Zielsetzung ist auch die Verhinderung von Korruption und Bestechung im Südzucker-Konzern. 1

Compliance-Risiken

Compliance-Risiken bestehen grundsätzlich durch jegliche Nicht- einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. In der Südzucker­-Gruppe liegt das Hauptaugenmerk auf den Bereichen Kartellrecht, Korrup- tions- und Bestechungsprävention, Kapitalmarkt / Meldepflichten sowie Datenschutz.

Compliance-Programm

Das Compliance-Programm der ­Südzucker-Gruppe beinhaltet alle Maßnahmen zum Erreichen der oben genannten Ziele. Es umfasst unter anderem die Erstellung entsprechender Richtlinien, interne Vorkehrungen zur Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Melde- und Dokumentationspflichten oder den Einsatz einer Softwarelösung zur Gewährleistung von Third Party Compliance.

In allen Unternehmensbereichen finden regelmäßige Schulungen zu compliancerelevanten Themen statt. Diese Schulungen werden aktiv zugewiesen. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden konzernweit 7.106 Mitarbeitende einschließlich des Vorstands geschult. Dies deckt rund 93 % des definierten Personenkreises (aktive Ange- stellte einschließlich Vorstand und Management, die einen IT- Zugang besitzen 2) ab. Im Rahmen des verpflichtend zu absolvie- renden E-Learnings wird ein mehrjähriges Schulungsprogramm zu den Themen Compliance-Grundlagen, Kartellrecht, Korruptions- und Bestechungsprävention, IT-Sicherheit, Datenschutz, Kapital- markt-Compliance und Betrug durch Identitätsfälschung abgear- beitet. Die Schulungen beinhalten einen zu bestehenden Abschlusstest. 1

Compliance-Organisation

Eine konzernweite Compliance-Struktur mit klar definierten Berichtswegen für alle operativen Gesellschaften und wesentli- chen Funktionsbereiche ist die Grundlage der Compliance-Organisation der Südzucker­-Gruppe. Alle Hinweise auf potenzielle Ver- stöße werden verfolgt.

Neben fallbezogenen Meldungen erfolgt eine periodische Bericht- erstattung durch die Compliance Officer der wesentlichen operativ tätigen Tochtergesellschaften bzw. durch die Compliance-Beauf- tragten der als wesentlich identifizierten Fachbereiche der ­Südzucker AG an den Compliance Officer und den Vorstand der

Südzucker­ AG. Der Vorstand wiederum berichtet regelmäßig über Compliance-Themen an den Aufsichtsrat und den Prüfungsaus- schuss der ­Südzucker AG. 1

Zusätzlich besteht ein Compliance-Komitee, das in regelmäßigen ­Sitzungen über grundsätzliche und aktuelle Fragestellungen berät.

Compliance-Kommunikation

Der Südzucker­ -Verhaltenskodex ( www.suedzuckergroup.com/ de/unternehmen/verhaltenskodex/) bzw. für AGRANA-Mitarbei- tende der AGRANA-Verhaltenskodex ( www.agrana.com/ueber- agrana/compliance-bei-agrana/verhaltenskodex) und die Compliance -Unternehmensgrundsätze ( www.suedzuckergroup.com/ de/unternehmensgrundsaetze/) wurden allen Mitarbeitenden bekannt gemacht. Um die Mitarbeitenden im Alltag für Compliance zu sensibilisieren, wurden beispielsweise Plakate an den Standor- ten ausgehängt. Verdachtsfälle auf Verstöße gegen den Verhal- tenskodex oder die Compliance-Unternehmensgrundsätze können über eine speziell eingerichtete Telefonnummer oder E-Mail- Adresse sowie über ein anonymes Hinweisgebersystem im Internet gemeldet werden.

Im Geschäftsjahr 2023/24 gingen über diese Kanäle gruppenweit 35 Meldungen ein. Jeder Meldung wird mit Sorgfalt und Vertrau- lichkeit nachgegangen. 1

Compliance-Überwachung und -Weiterentwicklung

Die interne Revision führt geplante und anlassbezogene Prüfungen durch und überwacht so die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und interner Richtlinien. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden an 44 % der Standorte ausgewählte Bereiche, wie beispielsweise Ein- kauf oder Logistik, auch auf Korruption und Betrug geprüft. Hierbei wurden keine Verstöße gegen gesetzliche Regelungen festgestellt. 1

Im Geschäftsjahr 2023/24 sind keine Korruptionsfälle bekannt geworden. 1

  1. Dieser Absatz ist Bestandteil der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.
  2. Angestellte in Elternzeit, Altersteilzeit oder Langzeitkranke fallen nicht unter den definierten Personenkreis.

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Die Südzucker­ AG unterliegt als Betreiber kritischer Infrastruktur einer Prüfung ihrer informationstechnischen Systeme nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech- nik (KRITIS-Prüfung). Die zuletzt im Geschäftsjahr 2022/23 not- wendige Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen. 1

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung. Der Vor- stand der ­Südzucker AG und das Management im Südzucker­-Konzern nutzen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspe- zifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken. Der Vorstand informiert den Auf- sichtsrat und den Prüfungsausschuss regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses, der Compliance und der Abschlussprüfung; er prüft die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanage- mentsystems und des internen Revisionssystems. Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Risiko- und Chancenbericht darge- stellt.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der ­Südzucker-Gruppe basieren auf den vom Vorstand vorgegebenen Grundsätzen, Richtlinien und Maßnahmen. Sie umfassen das Management von Risiken und Chancen in Bezug auf das Erreichen der Geschäftsziele, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Regelungen.

Das Management der Risiken und Chancen deckt Nachhaltigkeits- aspekte ab und schließt auch die Prozesse und Systeme zur Erfas-

1 Dieser Absatz ist Bestandteil der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.

sung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten ein, deren Reifegrad von uns kontinuierlich weiter verbessert wird.

Das Rahmenwerk zum internen Kontrollsystem und Risikomanage- mentsystem bestimmt dessen Elemente und setzt den Maßstab für die Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit. Es ver- knüpft den Prozess des Risikomanagements mit der Finanzbericht- erstattung und dem internen Kontrollsystem. Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig. Alle Divisionen und Konzernfunktionen der ­Südzucker-Gruppe sind Bestandteil des internen Kontrollsys- tems und Risikomanagementsystems. Der Umfang der von jeder Division und Konzernfunktion durchzuführenden Aktivitäten und Maßnahmen unterscheidet sich in Abhängigkeit von der Wesent- lichkeit der einzelnen Division für den Konzernabschluss und deren spezifischen Risiken und Chancen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind.

Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement obliegt dem Vorstand. Das Risk and Internal Control Committee bündelt und integriert die internen Kontroll- und Risikomanagement-Prozesse und unterstützt den Vorstand bei der Gestaltung und Aufrechterhaltung angemessener und wirksa- mer Prozesse zur Implementierung, Überwachung und Berichter- stattung von internen Kontroll- und Risikomanagement-Aktivitäten.

Das Management jeder Division und der Konzernfunktionen ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich auf Basis der kon- zernweit verpflichtenden Grundsätze ein angemessenes und wirk- sames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem zu implementieren. In den einzelnen Divisionen und Konzernfunktio- nen werden dazu Risikoverantwortliche und gegebenenfalls Risiko- komitees implementiert.

Das in der Konzernzentrale angesiedelte Risikomanagement ist für die Überwachung und Koordination der gesamten Prozesse verant- wortlich, um so ein angemessenes und wirksames internes Kont- rollsystem und Risikomanagementsystem innerhalb des Konzerns zu gewährleisten.

Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Risiko- und Chancen- bericht dargestellt.

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie deren beitragende Elemente sind regelmäßig Gegenstand von Prü- fungsaktivitäten der internen Revision.

Diese erfolgen entweder im Rahmen des risikobasiert abgeleiteten jährlichen Prüfungsplans oder im Rahmen von unterjährig anbe- raumten Prüfungen auf Anfrage.

Auf Basis der zuvor beschriebenen Prozesse und Maßnahmen liegt dem Vorstand der ­Südzucker AG kein Hinweis vor, dass internes Kontrollsystem und Risikomanagement zum 29. Februar 2024 in ihrer Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wären.

Dessen ungeachtet gibt es inhärente Beschränkungen der Wirk- samkeit eines jeden Risikomanagement- und Kontrollsystems sowie die Notwendigkeit, die bestehenden Systeme kontinuierlich weiterzuentwickeln, Verbesserungspotenzial zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Kein System - auch wenn es als angemessen und wirksam beur- teilt wurde - kann beispielsweise garantieren, alle tatsächlichen eintretenden Risiken vorab aufzudecken oder Prozessverstöße unter allen Umständen auszuschließen. Der Prüfungsausschuss ist in das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement regel- mäßig eingebunden. Er überwacht insbesondere die Rechnungsle-

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gung und den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessen- heit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems.

Organe der Gesellschaft

Die Südzucker­ AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die jeweils mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vor- stand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwa- chung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Vorstand

Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesell- schaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verant- wortung und im Unternehmensinteresse nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsord- nung, die in der Fassung vom 24. Mai 2023 in Kraft ist.

Der Vorstand der ­Südzucker AG besteht derzeit aus fünf Mitglie- dern und hat einen Vorsitzenden.

Mit der Tochtergesellschaft AGRANA Beteiligungs-AG, Wien / Öster- reich, besteht eine Vorstandsverschränkung: Der Vorstandsvorsit- zende der AGRANA Beteiligungs-AG (CEO) ist zugleich Mitglied des

Vorstands der Südzucker­AG. Ein Vorstandsmitglied der ­Südzucker AG ist zugleich Mitglied des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-AG.

Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, durch die eine umfassende Erfüllung aller dem Vorstand obliegen- den Aufgaben gewährleistet wird. Hierzu orientiert sich der Auf- sichtsrat vornehmlich an der fachlichen und persönlichen Qualifi- kation, insbesondere an der persönlichen Eignung, der Fachkenntnis und Erfahrung, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Kandidatin oder

des Kandidaten, um eine verantwortungsvolle Wahrnehmung der Aufgaben im Unternehmen sicherzustellen.

Grundlage der vom Aufsichtsrat angestrebten Zusammensetzung ist eine langfristige Nachfolgeplanung, für die der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand sorgt. Es wird bei der systemati- schen Managemententwicklung und langfristigen Nachfolgepla- nung für den Vorstand insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:

- Frühzeitige Identifizierung geeigneter Kandidaten unterschied- licher Fachrichtungen, beruflicher und persönlicher Erfahrun-

  • gen, Internationalität sowie unterschiedlichen Geschlechts
  • Systematische Entwicklung der Führungskräfte
    Nachweis eines strategischen sowie operativen Gestaltungs­
  • willens und von Führungsstärke
    Nachgewiesene Vorbildfunktion bei der Umsetzung der unter- nehmerischen Ziele im Einklang mit den Unternehmenswerten

Daneben berücksichtigt der Aufsichtsrat Aspekte wie beispiels- weise Alter, Geschlecht, Internationalität sowie verschiedene Bil- dungs- und Berufshintergründe. Hierzu hat der Aufsichtsrat ein Diversitätskonzept beschlossen, das in der Fassung vom

23. Februar 2022 in Kraft ist. Demnach orientiert sich der Auf- sichtsrat bei der Auswahlentscheidung über die Bestellung neuer Vorstandsmitglieder an folgenden Zielen:

  • Anzahl: Aufgrund der Unternehmensgröße und der derzeitigen Organisations- und Aufgabenstruktur des ­Südzucker-Konzerns empfiehlt sich ein mindestens fünfköpfiger Vorstand der
    Südzucker­ AG. Aus diesem Kreis kann der Aufsichtsrat einen
  • Vorsitzenden oder Sprecher ernennen.
    Alter: Ein Mitglied des Vorstands soll nicht länger im Amt blei- ben als bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, in dem es sein
  • 65. Lebensjahr vollendet.
    Internationalität: Es empfiehlt sich, dass dem Vorstand mindes- tens ein Mitglied mit internationaler Erfahrung oder besonde-

rem Sachverstand in einem für das Unternehmen wichtigen

  • Markt außerhalb Deutschlands angehört.
    Bildung und Beruf: Im Hinblick auf den Bildungs- und Berufshin- tergrund soll sich die Auswahl von Vorstandsmitgliedern an den im Vorstand­ der Südzucker AG allgemein sowie für das jeweilige Vorstandsressort im Besonderen erforderlichen Kompetenzen
  • orientieren.
    Geschlecht: Der Aufsichtsrat richtet seine Entscheidung über die Besetzung des Vorstands prioritär nicht am Geschlecht, son- dern an der Qualifikation aus. Der Vorstand der Südzucker­ AG besteht aus mehr als drei Personen. Gemäß § 76 Abs. 3a Satz 1 Aktiengesetz muss dann mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein.

Auch im Geschäftsjahr 2023/24 wurden die vorgenannten Ziele bei der Auswahlentscheidung über die Bestellung neuer Vorstands- mitglieder berücksichtigt. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglie- der mit Informationen zu Alter, Bildung und Berufshintergrund sind auf der Website www.suedzuckergroup.com/de/unterneh- men/vorstand veröffentlicht.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Lei- tung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispiels- weise die Budgetplanung und strategische Planung, Akquisitionen und Desinvestitionen - beinhaltet die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbe- halte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend - schriftlich und in den turnusmäßigen Sitzungen - über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.

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Weitere Schwerpunkte der Berichterstattung sind die Themen Risikomanagement­ und Compliance. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben; sie ist in der Fassung vom

10. November 2022 in Kraft und auf der Website der Südzucker­ AG veröffentlicht (www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat). Zur Vorbereitung der Auf- sichtsratssitzungen tagen die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer regelmäßig getrennt.

Dem Aufsichtsrat der ­Südzucker AG gehören gemäß Satzung 20 Mitglieder an, von denen gemäß Mitbestimmungsgesetz jeweils zehn von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtszeit, die für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder identisch ist, läuft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026/27 beschließt (also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2027).

Die derzeitige personelle Besetzung des Aufsichtsrats ist unter Zif- fer (37) "Aufsichtsrat und Vorstand" im Anhang zum Konzernab- schluss dargestellt.

Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, durch die eine umfassende Erfüllung aller dem Aufsichtsrat obliegenden Auf­ gaben gewährleistet wird. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird sich der Aufsichtsrat vornehmlich an der persönlichen Eignung der Kandidaten, ihrer Fachkenntnis und Erfahrung, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leis- tungsbereitschaft und -fähigkeit orientieren.

Bei der Auswahl geeigneter Kandidaten achtet der Aufsichtsrat zudem auf verschiedene berufliche Hintergründe und Erfahrun- gen, Internationalität sowie eine angemessene Beteiligung der Geschlechter.

Diesbezüglich hat sich der Aufsichtsrat ein Diversitätskonzept und Kompetenzprofil gegeben, das in der Fassung vom 23. Februar 2023 in Kraft ist. Demnach orientiert sich der Aufsichtsrat - unter Berücksichtigung der Vorgaben des DCGK, der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäfts- tätigkeit - insbesondere an folgenden Zielen:

  • Jedes Aufsichtsratsmitglied soll über ausreichende unterneh-
  • merische bzw. betriebliche Erfahrung verfügen.
    Jedem Aufsichtsratsmitglied soll für die Wahrnehmung der Auf-
  • gaben im Aufsichtsrat genügend Zeit zur Verfügung stehen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die zur Erfüllung der Über- wachungsaufgaben des Aufsichtsrats notwendige Zuverlässig-
  • keit und persönliche Integrität aufweisen.
    Mindestens zwei der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sol-
  • len unabhängig im Sinne von Empfehlung C.7 des DCGK sein. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglie-
  • der des Vorstands angehören.
    Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses soll über Sachverstand im Bereich der Rechnungslegung (einschließlich interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme) und mindes- tens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses soll über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen (Financial Experts). Der Sachverstand der Financial Experts soll sich auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren
  • Prüfung erstrecken.
    Im Aufsichtsrat soll insbesondere in folgenden Bereichen
    besonderer- Sachverstand vertreten sein: -Funktional:
    • Unternehmensführung und -strategie Rechnungslegung / Abschlussprüfung, Kontroll- und Risi-
    • komanagementsysteme
    • Recht / Corporate Governance / Compliance
    • Personal / soziale Nachhaltigkeit Ökologische Nachhaltigkeit

--Sektoral:Lebensmittelproduktion / -vertrieb und verbundene Wert- - schöpfungsketten

- Agrarwirtschaft und Rohstoffe

- Internationales Geschäft / ausländische Märkte - Innovation / Forschung und Entwicklung

Weitere Wirtschaftsbereiche außerhalb des Südzucker­- - Kerngeschäfts

Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusam- mensetzen. Die Arbeitnehmervertreterseite hat der Gesamter- füllung der Quote widersprochen. Der Aufsichtsrat ist auf der Seite der Anteilseignervertreter und der Seite der Arbeitneh- mervertreter daher jeweils mit mindestens drei Frauen und

  • mindestens drei Männern zu besetzen.
    Zur Wahl oder Wiederwahl in den Aufsichtsrat sollen keine Kan- didaten vorgeschlagen werden, die älter als 70 Jahre alt sind, es sei denn, dies ist im Unternehmensinteresse geboten.

Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wurde - aus Gründen der Kontinuität und langjährigen Expertise im Aufsichtsrat - nicht festgelegt.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die aktuelle Besetzung den Zielen des Diversitätskonzepts und des Kompetenzprofils ent- spricht.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die zur ordnungs- gemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kennt- nisse, Fähigkeiten und unternehmerische bzw. betriebliche Erfah- rungen. Sie sind mit dem Sektor, in dem die ­Südzucker AG tätig ist, vertraut. Ehemalige Vorstandsmitglieder der ­Südzucker AG gehö- ren dem Aufsichtsrat nicht an. Die Lebensläufe der Aufsichtsrats- mitglieder mit Informationen zu Alter, Bildung und Berufshinter- grund sind auf der Website www.suedzuckergroup.com/de/ investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat veröffentlicht.

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Dem Aufsichtsrat gehören derzeit mindestens zwei und damit - unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur - eine ausrei- chende Anzahl unabhängiger Mitglieder an: Susanne Kunschert, Stuttgart, und Julia Merkel, Wiesbaden, sind unabhängig von der ­Südzucker AG, von deren Vorstand und vom kontrollierenden Akti- onär Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG).

Mit Susanne Kunschert, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Helmut Friedl, Egling a. d. Paar, stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses, und Dr. Claudia Süssenbacher, Wien / Öster- reich, Mitglied des Prüfungsausschusses, finden sich mindestens drei Personen im Aufsichtsrat, die die Anforderungen des DCGK an Financial Experts erfüllen.

Susanne Kunschert verfügt aufgrund ihres beruflichen Werde- gangs, ihrer Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung und insbesondere ihrer langjährigen Funktion als geschäftsführende Gesellschafte- rin der Pilz GmbH & Co. KG mit Verantwortung für den Finanzbe-

und Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsät- zen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Ihr Sachverstand erstreckt sich auch auf die Nachhaltigkeitsbericht- erstattung und deren Prüfung. Frau Dr. Süssenbacher nimmt regel- mäßig an Fortbildungen teil.

Helmut Friedl verfügt aufgrund umfangreicher Fortbildungen und seiner langjährigen Tätigkeit im Prüfungsausschuss der

Südzucker­ AG, zuletzt über fünf Jahre als Prüfungsausschussvor- sitzender, ebenfalls über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies schließt auch die Nachhaltigkeitsbericht- erstattung und deren Prüfung ein. Herr Friedl nimmt auch in die- sen Bereichen regelmäßig an Fortbildungen teil und sitzt bei ­Südzucker dem hierfür verantwortlichen Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit vor.

Der nach dem Diversitätskonzept und dem Kompetenzprofil erfor- derliche besondere Sachverstand ist im Aufsichtsrat vertreten und wird in der Qualifikationsmatrix gemäß Empfehlung C.1 des DCGK

Qualifikationsmatrix

Funktionale Kompetenzen

Unternehmensführung und -strategie

Rechnungslegung / Abschlussprüfung Kontroll- und Risikomanagementsysteme

Recht / Corporate

Governance / Compliance

Personal / soziale Nachhaltigkeit

Ökologische Nachhaltigkeit

Sektorale Kompetenzen

Lebensmittelproduktion / -vertrieb und verbundene Wertschöpfungsketten

Agrarwirtschaft und Rohstoffe

Internationales Geschäft /  ausländische Märkte

Innovation / Forschung und Entwicklung

Weitere Wirtschaftsbereiche (außerhalb des Südzucker-Kerngeschäfts)

Aufsichtsrat Prüfungsausschuss

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reich, über Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung und Rechnungslegung, einschließlich zugehöriger Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsät- zen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Ihr Sachverstand erstreckt sich auch auf die Nachhaltigkeitsbericht- erstattung und deren Prüfung. Frau Kunschert verantwortet gemeinsam mit ihrem Bruder und Mitgesellschafter Thomas Pilz bei der Pilz GmbH & Co. KG auch die Nachhaltigkeitsberichterstat- tung und bildet sich in diesem Bereich regelmäßig fort.

Dr. Claudia Süssenbacher verfügt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Risikomanagement sowie insbesondere aufgrund ihrer Tätigkeit als Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding Nieder- österreich-Wien reg. Gen.m.b.H., jeweils mit Verantwortung für die Bereiche Risikomanagement, Compliance, Recht und Infrastruktur

  • IT Security, über Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprü- fung und Rechnungslegung, einschließlich zugehöriger Kenntnisse

zusammengefasst ( Tabelle 044).

Aus- und Fortbildung

Im Geschäftsjahr 2023/24 fanden zwei Informationsveranstaltun- gen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung statt. Unabhängig davon nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverant- wortlich wahr. Sie werden dabei von der Südzucker­ AG angemessen unterstützt.

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat beurteilt turnusmäßig, wie wirksam der Auf- sichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Dies geschieht alljährlich mittels eines Fragebogens ohne externe Unterstützung. Der Fragebogen wird regelmäßig angepasst und orientiert sich an dem jeweils aktuellen Text des DCGK. Die Aus- wertung der Fragebogen, die Erörterung der Ergebnisse und die

  • Mindestens ein Mitglied verfügt über besonderen Sachverstand im jeweiligen Bereich.
  • Mindestens 25 % der Mitglieder verfügen über besonderen Sachverstand im jeweiligen Bereich.
    ●●● Die Mehrheit der Mitglieder verfügt über besonderen Sachverstand im jeweiligen Bereich.

TABELLE 044

Diskussion von Verbesserungsvorschlägen erfolgen jeweils in der November-Sitzung. Ziel ist die stetige Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Prä- sidium, dem Prüfungsausschuss, dem Ausschuss für Landwirt- schaft und Rohstoffmärkte, dem Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit, dem Sozialausschuss, dem Vermittlungsausschuss und dem Nominierungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Das Präsidium sowie der Vermitt- lungsausschuss bestehen aus vier Mitgliedern und der Prüfungs-

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ausschuss sowie der Sozialausschuss jeweils aus sechs Mitglie- dern, der Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit sowie der Ausschuss für Landwirtschaft und Rohstoffmärkte jeweils aus acht Mitgliedern. Diese Ausschüsse sind paritätisch mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt. Der Nominierungsaus- schuss setzt sich aus vier Vertretern der Aktionäre zusammen.

Die Aufgaben des Präsidiums und der übrigen Ausschüsse ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in der Fassung vom 10. November 2022. Für den Prüfungsausschuss gilt darüber hinaus dessen Geschäftsordnung gleichermaßen in der Fassung vom 10. November 2022. Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse mit der jeweiligen Dauer der Zugehörigkeit ist unter Ziffer (37) "Aufsichtsrat und Vorstand" im Anhang zum Konzern- abschluss dargestellt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der ­Südzucker AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der die Vorausset- zungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht von einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung, den von der ­Südzucker AG eingesetzten weisungsgebundenen

Stimmrechtsvertretern oder einem sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, im Vorfeld der Hauptversammlung über die Website der Südzucker AG (www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/ hauptversammlung/) ihre Stimme abzugeben bzw. Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der ­Südzucker AG oder Vollmacht an einen Dritten zu erteilen.

Geschlechterquote

Mit Ingrid-Helen Arnold hat die einzige Frau im Vorstand das Unter- nehmen am 31. Januar 2024 auf eigenen Wunsch verlassen. Diese Amtsniederlegung geschah vor Ablauf ihrer Bestellungsperiode. Zwischen ihrem Ausscheiden und dem Bilanzstichtag hat es keine Neubestellungen im Vorstand gegeben. Der Aufsichtsrat wird schnellstmöglich eine geeignete Nachfolgerin für Ingrid-Helen Arnold auswählen und in den Vorstand bestellen.

Dem Aufsichtsrat gehören sieben Frauen an, vier auf Arbeitneh- mer- und drei auf Aktionärsseite. Die gesetzliche Geschlechter- quote wird damit erfüllt.

Der Vorstand hat gemäß § 76 Abs. 4 AktG Ziele für den Frauenan- teil in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand festzulegen. Im April 2022 hat der Vorstand der ­Südzucker AG die Zielwerte für den Frauenanteil für die ersten beiden Führungsebe- nen von zuvor 9 bzw. 13 % auf jeweils 20 % erhöht. Diese Ziel- werte sollen bis zum Jahr 2027 erreicht werden.

Zum 29. Februar 2024 betrug der Frauenanteil in der ­Südzucker AG auf der ersten Führungsebene unter dem Vorstand 17 % und auf der zweiten Führungsebene unter dem Vorstand 9 %.

Weitere Angaben

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat /  meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der ­Südzucker AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente, die direkt oder indirekt 1 % oder mehr des Grundkapitals repräsentie- ren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vor- stands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) wurden der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023/24 nicht mitgeteilt.

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Südzucker AG published this content on 16 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 May 2024 09:05:11 UTC.