Solvesta AG: Erläuterungen des Vorstand zur Ad hoc-Mitteilung vom 09. März 2017

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Solvesta AG: Erläuterungen des Vorstand zur Ad hoc-Mitteilung vom 09. März
2017

14.03.2017 / 09:01
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Corporate News vom 13. März 2017

Solvesta AG: Erläuterungen des Vorstand zur Ad hoc-Mitteilung vom 09. März
2017

München, 13. März 2017 - Die Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1;
Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat am 09.03.2017 in einer Ad
hoc-Mitteilung den mehr als hälftigen Verlust des Eigenkapitals gem. § 92
AktG sowie die Pflichtwandlung der 2016 emittierten Wandelanleihen im
Gesamtnennbetrag von 7,5 Mio. EUR gemeldet.

Die Verlustmeldung basiert auf der aktualisierten Planung der Gesellschaft
und wird von der den Jahresabschluss 2016 prüfenden
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgetragen. Eine Wertberichtigung um ca.
50% der an die Beteiligung "Stones" ausgereichten Darlehen ist
unvermeidlich, da eine vollständige Rückführung des Nominalbetrages im
Planungszeitraum nicht darstellbar ist. Diese Wertberichtigung schlägt
vollständig auf die relativ geringe Eigenkapitalausstattung der AG durch.

Der Vorstand betont, dass es sich nicht um den faktischen Verlust eines
Investments, sondern um eine zum Bilanzstichtag erforderliche Einschätzung
der Rückführbarkeit von Darlehen innerhalb eines definierten
Planungshorizonts handelt. Von der Tilgung der Darlehen wird weiterhin
ausgegangen. Betroffen ist auch nur der handelsrechtliche Einzelabschluss
der Solvesta AG. Im Rahmen des IFRS Konzernabschlusses wird das Ergebnis aus
heutiger Sicht besser ausfallen.

Durch die Emission von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von nominal rund
7,5 Mio. EUR im Jahr 2016 wurde genau für diesen Fall bereits Vorsorge
getroffen. Gemäß den Emissionsbedingungen ist die Solvesta AG berechtigt,
die Pflichtwandlung der Anleihe in Eigenkapital auszulösen, was ebenfalls am
Donnerstag, den 09.03.2017 geschehen ist. Alternativ hätte die Gesellschaft
bereits im Jahr 2016 in gleicher Höhe Eigenkapital emittieren können. Die
Solvesta AG hat damals aber bewusst davon Abstand genommen, weil eine
derartige Emission prospektpflichtig gewesen wäre, was zu
unverhältnismäßig
hohen Kosten geführt hätte.

Somit entfaltet die bewusste Strukturierung der Wandelanleihe ihre Wirkung
und stattet die AG einerseits mit einer ausreichenden Eigenkapitaldecke aus
und fängt andererseits die Anlaufverluste der eingegangenen Beteiligungen
auf.

Durch die Ausübung der Option erhalten die Inhaber der
Wandelschuldverschreibungen aus dem Bedingten Kapital insgesamt 276.378
Aktien zu einem Wandlungskurs von 27,135 EUR je Aktie (ermittelt aus dem in
den WSV-Bedingungen festgelegten Durchschnittskurs der vergangenen zehn
Handelstage).

Dadurch wird das Gezeichnete Kapital um ca. 33% auf rund EUR 1,114 Mio.
erhöht. Das Eigenkapital der Solvesta AG erhöht sich durch die Wandlung um
effektiv rund EUR 4,5 Mio., und führt ceteris paribus wieder zu sehr guten
und stabilen Bilanzrelationen.

Der Wert der Gesellschaft erhöht sich durch den Wegfall der
Verbindlichkeiten aus der Wandelschuldverschreibung, führt aber durch den
eingetretenen Verwässerungseffekt rechnerisch zu einem Kursrückgang, auch
wenn die Kursentwicklung am Freitag, 10.03.2017, den inneren Wert der
Solvesta AG in der Wahrnehmung des Vorstands deutlich unterschreitet.

Der Vorstand betont, dass unabhängig vom vorstehend beschriebenen
Sachverhalt weitere Kapitalmaßnahmen auf Ebene der AG nicht ausgeschlossen
sind, um das angestrebte Wachstum weiter zu verfolgen.

Der Vorstand

Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Telefon: +49 (0) 89 5526689-0
Telefax: +49 (0) 89 5526689-99
Homepage: www.solvesta.eu
E-Mail: info@solvesta.eu


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   WKN:            A12UKD
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